Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nimmt Herr Warnick an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

1)        Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/ Heidefeld“ (Textbebauungsplan) wird um Regelungen zu den Flurstücken 3, 129/4, 130/4 und 5 der Flur 6 (Grundstücke Schleusenweg 60 und 64) ergänzt.

2)        Der insoweit ergänzte Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4)        Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 143/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2016 zu setzten.