Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Im November 2008, d. h. vor knapp zwei Jahren, wurde der Verwaltung ein
Gestattungsvertrag zum Errichtung und zum Betrieb einer PV-Solaranlage auf dem
Steinwegschuldach vorgelegt, der bis heute nicht beschieden ist und der vorsah,
dass 1 % des Einspeiseertrages an die Verwaltung abgeführt werden sollten.
Am 25.3.2010 wurde von der Gemeindevertretung ein zweites
Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Daches der
Ich frage deshalb:
1.
Wie
viele Arbeitsstunden und ca. wie viele Beratungstermine hat die Verwaltung
aufgewendet bzw. durchgeführt, um das Ergebnis der DS-Nr. 137/10 zu erzielen?
2.
Wer
hat die Verwaltung beraten und mit welchem Ergebnis?
3.
War
der Verwaltung bekannt, um welche Erträge (Gewinn für die Gemeinde) es sich bei
dem Ausschreibungsverfahren handeln wird?
4.
Ist
eine Verwaltung verpflichtet, bei dem laut DS-Nr. 137/10 geschätzten Gewinn
> 800 € ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, wenn nein, warum wurde
dies durchgeführt?
5.
Warum
wurde nach dem ersten Interessenbekundungsverfahren im Mai 2009 keine
Entscheidung gefällt?
6.
Wurde
bei der Ausschreibung für die Steinweg-PV-Anlage eine Frist zur Erstellung der
Anlage abgefragt, und wenn ja mit welchem Ergebnis?
7.
Wurde
den Bewerbern erklärt, dass sie eine Baugenehmigung für diese PV-Anlage
benötigen, wenn ja, hat die Verwaltung in Bezug auf eine Baugenehmigung für die
PV-Anlage irgendwelche Zusagen gemacht, und wenn ja, welche?
Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.