Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2

Am Dreilindener Weg, Kleinmachnow, soll durch die Gemeinde Kleinmachnow gemeinsam mit dem RSV Eintracht 1949 e.V. ein Sportplatz als beleuchteter Rasen-, Kunstrasenplatz vorrangig für den Fußballsport, mit leichtathletischen Nebenanlagen, einem Kleinspielfeld sowie den erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereichen und Stellplätzen entwickelt und errichtet werden.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Bültermann

Herr Martens

Herr Hurnik

Frau Storch

Frau Dettke

Herr Kreemke

Herr Templin

 

 

Bürgermeister Herr Grubert zu Protokoll

Die Festlegung, dass wir als Gemeinde gefördert werden, kann erst dann erfolgen, wenn es einen Grundsatzbeschluss gibt. Was soll ich denn im Moment umschreiben? Ich brauche doch den Grundsatzbeschluss, dass wir den Fußballplatz gemeinsam mit dem RSV bauen. Der RSV hat eine Zusage zur Förderung. Unter den zur Förderung ausgewählten Maßnahmen befinden sich in unserer Region zwei Kunstrasenplätze für den Teltower Fußballverein 1913 und den RSV. Die von uns avisierte Maßnahme, gemeinsam mit dem RSV den Fußballplatz zu bauen, bedeutet, dass Kleinmachnow den Förderbescheid erhält und Betreiber bzw. Pächter der RSV wird.

Wenn das geschehen ist, kann beim zuständigen Ministerium ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden, der so genehmigt dazu führt, dass die angesprochenen 50.000 Euro schon verwendet werden können und ihre Verwendung unschädlich für das Vorhaben ist. Abgerechnet werden darf natürlich erst, wenn das Ganze realisiert ist. Das wird auch von uns so gemacht. Die Kosten sind hier einfach angeführt, damit, sobald alles sicher ist, ein Errichtungsbeschluss eingebracht werden kann. Sonst müsste ich noch einen weiteren Beschluss vor dem Errichtungsbeschluss einbringen. Sie können sicher sein, Herr Templin, auch ich möchte keine 35.000 Euro verschenken. Bei den 50.000 Euro Planungskosten ist auch darauf hinzuweisen, dass nur die Kosten nachher förderfähig sind, die auf die Maßnahme Sportplatz und das was dazu förderfähig ist, entfallen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 010/17 beteiligen sich:

Frau Scheib

Herr Martens

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 010/17:

Die DS-Nr. 010/17 wird mehrheitlich beschlossen.