Frau Dettke informiert, dass die Drucksache DS-Nr.: 020/17 (Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Kleinmachnow) mit dem Abstimmungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses neu an alle Gemeindevertreter versandt wurde. Sie bemängelt, dass die formulierte Maßgabe des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mitverteilt wurde. In der Maßgabe geht es darum, dass die zwingend vorgeschriebene Dienstanweisung gemäß § 44 KomHKV (Sicherheitsstandards) bis Ende 2017 in Kraft zu setzen ist.

Sie bittet darum, dass dies  bis zur Sitzung des Hauptausschusses nachgeholt wird, mit Angabe des Gesetzestexts.

 

Weiterhin möchte Frau Dettke wissen, wo die Bagatellgrenze für Vorteilsnahme bei ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung  liegt.

Frau Dr. Bastians-Osthaus merkt an, dass es dazu unterschiedliche Regelungen gibt. In der Gemeinde Kleinmachnow gibt es aus ihrer Sicht keine festgelegte Wertgrenze.

Herr Piecha informiert dazu, dass es zu diesem Thema für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung eine interne Regelung gibt.

Frau Dettke bittet darum dies zu prüfen und gegebenenfalls einen Beschluss dafür vorzulegen.

Herr Piecha wird dies prüfen.

Herr Tauscher schlägt vor, dieses Thema im Ältestenrat zu besprechen.

Frau Schwarzkopf bittet um Information, wo die Grenze im Kreis PM  liegt und in der Kommune.