Sitzung: 09.03.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 018/17
Beschlussvorschlag:
1. Die
drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) gründen den
Zweckverband Bauhof.
2. Der
gegründete Zweckverband Bauhof soll seine Tätigkeit spätestens zum 1. Januar
2019 aufnehmen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow
und der Gemeinde Stahnsdorf die für die Zweckverbandsgründung notwendigen
Unterlagen und Vereinbarungen zu erstellen und der Gemeindevertretung möglichst
im IV. Quartal 2017 zur Behandlung vorlegen.
Herr Piecha erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Herr Warnick ist der Meinung, dass mit dieser Drucksache heute praktisch nur eine Willenserklärung abgegeben werden soll.
Frau Dettke ist dankbar für die Erarbeitung der Beschlussvorlage. Sie wünscht sich jedoch, dass Stahnsdorf ein Zeitlimit gesetzt bekommt, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss.
Herr Piecha berichtet, dass der Finanzausschuss der Gemeinde Stahnsdorf wohl im Mai 2017 darüber beraten soll.
Herr Martens macht deutlich, dass die Umsatzsteuerproblematik zu klären ist.
Herr Tauscher schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ändern. Aus seiner Sicht sollte der Beschlussvorschlag lauten: „Zur Vorbereitung der Gründung eines Zweckverbandes Bauhof wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf ……“
Herr Warnick schlägt hingegen folgenden Beschlussvorschlag vor: „Die drei Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow beabsichtigen die Gründung eines Zweckverbandes.“
Herr Piecha macht dazu aufmerksam, dass es bereits eine Absichtserklärung gibt.
Für Herrn Templin ist der so vorliegende Beschluss ein Gründungsbeschluss. Weiterhin fehlen auch die finanziellen Auswirkungen.
Herr Templin schlägt folgende Änderungen des Beschlussvorschlages vor:
„Die drei Kommunen, Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf haben vor einen Zweckverband Bauhof zu gründen. „
„Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband Bauhof seine Tätigkeit am 01. Januar 2019 aufnehmen sollte.“
Weiterhin erklärt Herr Templin, wenn bei zukünftig vorgelegten Beschlüssen keine finanziellen Auswirkungen genannt werden, wird er das fortan immer anmerken.
Frau Schwarzkopf spricht sich dafür aus, dass der 3. Satz des Beschlussvorschlages schärfer formuliert wird. Das Wort „möglichst“ muss konkretisiert werden. Aus ihrer Sicht muss ein konkretes Datum genannt werden, bis wann sich alle Kommunen entschieden haben müssen.
Es gibt noch viel zu tun und deshalb muss eine Entscheidung her.
Laut Herrn Piecha ist nicht klar, ob es der Gemeinde Kleinmachnow zusteht, ein konkretes Datum zu formulieren, bis wann sich alle Kommunen entschieden haben müssen. Politische Entscheidungsprozesse sind manchmal langwierig.
Auch Herr Pfistner regt dringend an, das Wort „spätestens“ im 2. Satz zu streichen.
Des Weiteren merkt er an, wenn die Umsatzsteuer ein europarechtliches Problem ist, dann wird das Finanzamt auch keine verbindliche Aussage dazu geben.
Herr Piecha teilt mit, dass gute und prägnante Ausstiegsklauseln in der Zweckverbandssatzung formuliert werden müssen, falls irgendwann steuerrechtliche Probleme auftreten.
Frau Dr.
Bastians-Osthaus gibt zu Protokoll:
Vielen Dank. Das ist auch ein wichtiger
Punkt, den ich auch ansprechen wollte.
1.
Warum
gründen wir diesen Zweckverband? Weil wir uns auch davon wirtschaftliche
Vorteile erhoffen. Dafür war dieses Gutachten erarbeitet worden und uns
vorgestellt worden. Ich war bei dieser Veranstaltung dabei, andere waren auch
anwesend. Es waren noch offene Fragen und uns wurde zugesagt, diese noch offenen Fragen in der überarbeiteten Form des
Gutachtens zu klären und auszusortieren. Mir ist keine Überarbeitung vorgelegt
worden. Ich weiß nicht, ob irgendjemand sonst eine überarbeitete Fassung
bekommen hat. Die Fragen sind immer noch offen und sind nicht nachgearbeitet
worden meines Erachtens. Andernfalls bitte ich darum, dass uns das
überarbeitete Gutachten im Nachgang zur Verfügung gestellt wird.
2.
Wenn
wir sagen, wir machen dass, weil wir uns davon ein wirtschaftliches Ergebnis
erhoffen, dann ist die nächste Frage die mit der Umsatzbesteuerung und auch die
mit der Ausstiegsklausel. Denn in der Tat bringt uns die Finanzamtsanfrage nur
Klarheit, wie das Finanzamt bis zu einer eventuellen Überprüfung entscheidet.
Wenn, und so ist es ja ungefähr kalkuliert, 2025 der Bundesfinanzhof das dem
EuGH vorlegt und entscheidet und entschieden wird, dann ist eben die Frage ob
rückabgewickelt werden muss. Ich finde, wir müssen auch prüfen, ob im Falle
einer Rückabwicklung 2025 die Anfangskosten und die Wiederabwicklungskosten
nicht so hoch sind, dass sie prohibitiv sind. Also ich denke mal, da muss auch
das Wirtschaftlichkeitsgutachten vielleicht noch einmal darauf abgeprüft
werden.
Wenn wir diese Risiken
alle bewerten, dann kommen wir zwingend zum Schluss, dass wir heute nicht die
Gründung des Zweckverbandes beschließen können und insofern möchte ich da Herrn
Tauscher, Herrn Templin und einigen Andern auch unbedingt zustimmen. Den Text
müssen wir an der Stelle abschwächen und die offenen Fragen müssen noch geklärt
werden und ich bitte um Vorlage des überarbeiteten Gutachtens und der Antworten
auf die offenen Fragen, möglichst bis zum Hauptausschuss, damit wir eben nicht
in weitere Verzögerungen kommen, sondern dieses Thema hier weiter vorantragen
können.
Ø Herr Baumgraß nimmt ab 19:20 Uhr an dieser Sitzung teil.
Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.
Herr Templin ist der Meinung, dass Kleinmachnow die Nachbarkommunen nicht unter Druck setzen kann.
Herr Dr. Vosseler regt an, sich frühzeitig externen steuerlichen Rat zu holen.
Herr Harmsen hält einen Beschluss zum Satzungsentwurf für notwendig.
Frau Schwarzkopf fand den Vortrag von Herrn Piecha sehr gut.
Sie hält es für wichtig, heute die vorliegende Drucksache abzustimmen.
Herr Piecha macht nochmals deutlich, dass die Gemeinde Kleinmachnow Klarheit darüber braucht, ob der Zweckverband mit zwei oder mit drei Kommunen gegründet werden soll.
Auch Herr Warnick plädiert dafür, dass eine Dynamik in die Entwicklung gebracht wird, ob positiv oder negativ. Eine Entscheidung muss getroffen werden.
Herr Warnick
fasst die Diskussion nochmals zusammen und formuliert den neuen
Beschlussvorschlag:
1. Die drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) beabsichtigen, den Zweckverband Bauhof zu gründen.
2. Der gegründete Zweckverband Bauhof sollte seine Tätigkeit zum 1. Januar 2019 aufnehmen.
Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen (15.000,00 €) zu benennen.
Bis zum Hauptausschuss sind das überarbeitete Gutachten und die Beantwortung der noch offenen Fragen vorzulegen.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 018/17 mit Änderungsantrag zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 018/17 mit Änderungsantrag erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Die Verwaltung wird bis zum Hauptausschuss die Drucksache 018/17/1 vorlegen.