Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) gründen den Zweckverband Bauhof.

2.       Der gegründete Zweckverband Bauhof soll seine Tätigkeit spätestens zum 1. Januar 2019 aufnehmen.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf die für die Zweckverbandsgründung notwendigen Unterlagen und Vereinbarungen zu erstellen und der Gemeindevertretung möglichst im IV. Quartal 2017 zur Behandlung vorlegen.

 


Herr Piecha erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Warnick ist der Meinung, dass mit dieser Drucksache heute  praktisch  nur eine Willenserklärung abgegeben werden soll.

Frau Dettke ist dankbar für die Erarbeitung der Beschlussvorlage. Sie wünscht sich jedoch, dass Stahnsdorf ein Zeitlimit gesetzt bekommt, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss.

Herr Piecha berichtet, dass der Finanzausschuss der Gemeinde Stahnsdorf wohl im Mai 2017 darüber beraten soll. 

Herr Martens macht deutlich, dass die Umsatzsteuerproblematik zu klären ist.

Herr Tauscher schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ändern. Aus seiner Sicht sollte der Beschlussvorschlag lauten: „Zur Vorbereitung der Gründung eines Zweckverbandes Bauhof wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf ……“

Herr Warnick schlägt hingegen folgenden Beschlussvorschlag vor: „Die drei Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow beabsichtigen die Gründung eines Zweckverbandes.“

Herr Piecha macht dazu aufmerksam, dass es bereits eine Absichtserklärung gibt.

Für Herrn Templin ist der so vorliegende Beschluss ein Gründungsbeschluss. Weiterhin fehlen auch die finanziellen Auswirkungen.

Herr Templin schlägt folgende Änderungen des Beschlussvorschlages vor:

„Die drei Kommunen, Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf haben vor einen Zweckverband Bauhof zu gründen. „

„Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband Bauhof seine Tätigkeit am 01. Januar 2019 aufnehmen sollte.“

Weiterhin erklärt Herr Templin, wenn bei zukünftig vorgelegten Beschlüssen keine finanziellen Auswirkungen genannt werden, wird er das fortan immer anmerken.

Frau Schwarzkopf spricht sich dafür aus, dass der 3. Satz des Beschlussvorschlages schärfer formuliert wird. Das Wort „möglichst“ muss konkretisiert werden. Aus ihrer Sicht muss ein konkretes Datum genannt werden, bis wann sich alle Kommunen entschieden haben müssen.

Es gibt noch viel zu tun und deshalb muss eine Entscheidung her.

Laut Herrn Piecha ist nicht klar, ob es der Gemeinde Kleinmachnow zusteht, ein konkretes Datum zu formulieren, bis wann sich alle Kommunen entschieden haben müssen. Politische Entscheidungsprozesse sind manchmal langwierig.

Auch Herr Pfistner regt dringend an, das Wort „spätestens“ im 2. Satz zu streichen.

Des Weiteren merkt er an, wenn die Umsatzsteuer ein europarechtliches Problem ist, dann wird das Finanzamt auch keine verbindliche Aussage dazu geben.  

Herr Piecha teilt mit, dass gute und prägnante Ausstiegsklauseln in der Zweckverbandssatzung formuliert werden müssen, falls irgendwann steuerrechtliche Probleme auftreten.  

Frau Dr. Bastians-Osthaus gibt zu Protokoll:

Vielen Dank. Das ist auch ein wichtiger Punkt, den ich auch ansprechen wollte.

1.                   Warum gründen wir diesen Zweckverband? Weil wir uns auch davon wirtschaftliche Vorteile erhoffen. Dafür war dieses Gutachten erarbeitet worden und uns vorgestellt worden. Ich war bei dieser Veranstaltung dabei, andere waren auch anwesend. Es waren noch offene Fragen und uns wurde zugesagt, diese noch  offenen Fragen in der überarbeiteten Form des Gutachtens zu klären und auszusortieren. Mir ist keine Überarbeitung vorgelegt worden. Ich weiß nicht, ob irgendjemand sonst eine überarbeitete Fassung bekommen hat. Die Fragen sind immer noch offen und sind nicht nachgearbeitet worden meines Erachtens. Andernfalls bitte ich darum, dass uns das überarbeitete Gutachten im Nachgang zur Verfügung gestellt wird.       

2.         Wenn wir sagen, wir machen dass, weil wir uns davon ein wirtschaftliches Ergebnis erhoffen, dann ist die nächste Frage die mit der Umsatzbesteuerung und auch die mit der Ausstiegsklausel. Denn in der Tat bringt uns die Finanzamtsanfrage nur Klarheit, wie das Finanzamt bis zu einer eventuellen Überprüfung entscheidet. Wenn, und so ist es ja ungefähr kalkuliert, 2025 der Bundesfinanzhof das dem EuGH vorlegt und entscheidet und entschieden wird, dann ist eben die Frage ob rückabgewickelt werden muss. Ich finde, wir müssen auch prüfen, ob im Falle einer Rückabwicklung 2025 die Anfangskosten und die Wiederabwicklungskosten nicht so hoch sind, dass sie prohibitiv sind. Also ich denke mal, da muss auch das Wirtschaftlichkeitsgutachten vielleicht noch einmal darauf abgeprüft werden.

Wenn wir diese Risiken alle bewerten, dann kommen wir zwingend zum Schluss, dass wir heute nicht die Gründung des Zweckverbandes beschließen können und insofern möchte ich da Herrn Tauscher, Herrn Templin und einigen Andern auch unbedingt zustimmen. Den Text müssen wir an der Stelle abschwächen und die offenen Fragen müssen noch geklärt werden und ich bitte um Vorlage des überarbeiteten Gutachtens und der Antworten auf die offenen Fragen, möglichst bis zum Hauptausschuss, damit wir eben nicht in weitere Verzögerungen kommen, sondern dieses Thema hier weiter vorantragen können.                    

 

Ø  Herr Baumgraß nimmt ab 19:20 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin ist der Meinung, dass Kleinmachnow die Nachbarkommunen nicht unter Druck setzen kann.

Herr Dr. Vosseler regt an, sich frühzeitig externen steuerlichen Rat zu holen.

Herr Harmsen hält einen Beschluss zum Satzungsentwurf für notwendig.

Frau Schwarzkopf fand den Vortrag von Herrn Piecha sehr gut.

Sie hält es für wichtig, heute die vorliegende Drucksache abzustimmen.

Herr Piecha macht nochmals deutlich, dass die Gemeinde Kleinmachnow Klarheit darüber braucht, ob der Zweckverband mit zwei oder mit drei Kommunen gegründet werden soll.

Auch Herr Warnick plädiert dafür, dass eine Dynamik in die Entwicklung gebracht wird, ob positiv oder negativ. Eine Entscheidung muss getroffen werden.   

Herr Warnick fasst die Diskussion nochmals zusammen und formuliert den neuen Beschlussvorschlag:

 

1.         Die drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) beabsichtigen, den Zweckverband Bauhof zu gründen.

2.         Der gegründete Zweckverband Bauhof sollte seine Tätigkeit zum 1. Januar 2019 aufnehmen.

Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen (15.000,00 €) zu benennen.

 

Bis zum Hauptausschuss sind das überarbeitete Gutachten und die Beantwortung der noch offenen Fragen vorzulegen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 018/17 mit Änderungsantrag zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 018/17 mit Änderungsantrag erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

Die Verwaltung wird bis zum Hauptausschuss die Drucksache 018/17/1 vorlegen.