Sitzung: 23.02.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: DS-Nr. 038/17
Die Zufahrten für die Müllabfuhr und die Lieferfahrzeuge sollen, so wie
der Anliegerverkehr, über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur
Hakeburg erfolgen. Dazu soll eine Umfahrung des Tores der Hakeburg auf der
Nordseite gebaut werden (Länge ca. 30 m).
Der Punkt 5.1 Fahrrechte ist zu streichen.
Die Umfahrung Torhaus ist einzuarbeiten.
Ø
Erläuterungen
zum Antrag durch Frau Sahlmann.
Der Antragsvorschlag wird durch
die einreichende Fraktion geändert in:
Folgender Sachverhalt ist zu
prüfen:
Die Zufahrten für die
Müllabfuhr und die Lieferfahrzeuge sollen, so wie der Anliegerverkehr, über die
ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg erfolgen. Dazu soll eine Umfahrung des Tores der Hakeburg auf
der Nordseite geprüft werden.
Anmerkung von Herrn Hurnik:
Der vorletzte Satz sollte sprachlich angepasst werden, da er nur
gestrichen wird, wenn die Prüfung zu einem jeweiligen Ergebnis führt.
„Der Punkt 5.1 Fahrrechte ist gegebenenfalls
zu streichen.“
An der Aussprache zur geänderten
DS-Nr. 038/17 beteiligen sich:
Frau Scheib
Herr Templin
Ø
Herr
Templin schlägt vor, den Antrag so zu ändern, dass neben dem
Aufstellungsbeschluss, der anschließend zu fassen ist, von der Verwaltung auch
die Variante, die mit diesem Antrag so zu sagen intendiert ist, dargestellt und
mit ausgelegt wird, so dass die Bürger die Möglichkeit haben, die Auswirkungen
beider Varianten beurteilen zu können.
Ø
Herr
Grubert schlägt vor, den Betreff des Antrages zu ändern in:
Prüfauftrag zur öffentlichen Auslegung des
B-Planentwurfs „Neue Hakeburg“
Ø
Die
einreichende Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.
An der weiteren Aussprache zur geänderten
DS-Nr. 038/17 beteiligt sich:
Herr Liebrenz
Frau Sahlmann:
Der Satz „Die Umfahrung Torhaus ist einzuarbeiten.“ wird
gestrichen.
Herr Grubert formuliert den
geänderten Antragsvorschlag:
Der Betreff heißt „Prüfauftrag
zur öffentlichen Auslegung des B-Planentwurfs „Neue Hakeburg“
Der Text lautet:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, bis zum 30. April 2017 zu prüfen, ob die Zufahrten für die
Müllfahrzeuge und die Lieferfahrzeuge sowie der Anlieger- und Baustellenverkehr
über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg oder anderweitig
erfolgen können.
Abstimmung zur geänderten DS-Nr.
038/17:
Die geänderte DS-Nr. 038/17 wird einstimmig beschlossen.