Man ist sich einig, dass eine Doppelnutzung von Schul- und Horträumen nur eine befristete Lösung sein könne. Eine Doppelnutzung von Schulräumen als Horträume ist dauerhaft nicht zulässig, als Übergangslösung jedoch möglich, sofern eine langfristige Lösung in absehbarer Zeit geschaffen werden kann.

Ein Hort in den Räumen der Jugendfreizeiteinrichtung CARAT ist ebenfalls nicht vorgesehen, da hier eine Verdrängung anderer Gruppen und Angebote stattfinden würde.

Ein Neubau in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Auf dem Seeberg wäre die Ideallösung.

Kriterien, die im weiteren Verfahren der Standortfindung berücksichtigt werden sollten, sind:

-          Nachnutzungsmöglichkeiten

-          keine temporäre Lösung

-          Schaffung von Synergieeffekten mit anderen Einrichtungen (z.B. CARAT)

-          kurze Beine, kurze Wege

 

Herr Singer gibt zu Protokoll, dass auch die Möglichkeit, eine Ganztagsschule zu betreiben, geprüft werden sollte. Hat eine Ganztagsschule einen anderen Flächenbedarf als eine Grundschule mit angeschlossenem Hort?

 

Herr Nieter fasst die vorangegangene Diskussion zusammen und weist ebenfalls darauf hin, dass eine zügige Lösung für die bestehende Situation gefunden werden müsse. Man müsse dem Anspruch der Gemeinde Kleinmachnow als familienfreundlich gerecht werden und den veränderten Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder, Eltern und Erzieher ebenso.

 

An der Diskussions- und Fragerunde beteiligen sich Frau Heilmann, Frau Schwarzkopf, Frau Dettke, Frau Winde, Frau Bastians-Osthaus, Herr Templin, Herr Bültermann, Herr Brinkhoff, Herr Singer, Herr Binneboese, Frau Horn, Frau Feser, Herr Grubert und Herr Nieter.