Sitzung: 15.05.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 066/17
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Mittebruch 3.
2. Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgender Maßgabe fachbehördlich befürwortet:
- Die noch anzupflanzenden zwei Bäume (gemäß Pflanzliste) haben einen Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, aufzuweisen. Die Bäume sind zu erhalten und ggf. zu ersetzen.
- Das Vorhaben entspricht im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.
3. Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 066/17 wird einstimmig
zugestimmt.