Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 089/17
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die gemeindeeigenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen in baulicher Hinsicht zuständigen Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung zu beachten und umzusetzen.
3) Das zu jeweils zu erarbeitende Ausbauprogramm ist der Gemeindevertretung bzw. ihren Fachausschüssen vorab zur Information und in einem zweiten Schritt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung ist die frühzeitige Einbeziehung aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sicherzustellen.
4)
Die daraus entstehenden Maßnahmen sollen in den
kommenden vier Haushaltsjahren (Zeitraum 2018-2022) geplant und zur Umsetzung
gebracht werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel für Planungs- und
Baukosten vorzusehen.
Herr Puhan-Schulz nimmt sein Rederecht wahr (s. Anlage 5).
Frau Sahlmann erläutert, dass der Bauausschuss der Beschlussvorlage mit
folgenden vier Maßgaben zugestimmt habe:
- Einbeziehung der Bürger
- Prüfung, ob die Änderung des Gehweges
eine Instandhaltung oder ein Neubau ist
- erforderliche Mittel sind für jede
einzelne Maßnahme einzustellen
- Ausbau der Gehwege soll schonend
erfolgen (abgespeckte Version, kein Luxusausbau)
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- Materialauswahl und Ausbauweise
überdenken
- Rollstuhl- und Rollatorenfahrer beachten
- Prüfung und eventuell Einarbeitung der
noch nicht ausgebauten Gehwege (s. Ausführungen Redebeitrag)
Frau Sahlmann schlägt vor, den Redebeitrag als 5. Maßgabe mit
aufzunehmen (s. Redebeitrag - Beachtung der noch nicht ausgebauten Gehwege).
Nach kurzer Diskussion dazu lehnt der Ausschuss das ab. Der UVO-Ausschuss schließt sich dem Bauausschuss mit seinen Maßgaben
an.
Der Bauausschuss
empfiehlt folgende Maßgaben aufzunehmen:
- Bei der weiteren Planung zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben sind die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit einzubeziehen.
- Für jedes anstehende Gehweg-Ausbauvorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit es sich um eine umlagepflichte Maßnahme oder lediglich um eine Instandhaltung handelt.
- In der jährlichen Haushaltsplanung ist festzulegen, in welcher Höhe Mittel zu den gemäß Prioritätenliste anstehenden Gehweg-Ausbauvorhaben erforderlich sind.
- Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welchen Umfang das Ausbauvorhaben haben soll.
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Herr Weis, Frau Sahlmann, Herr Sahlmann, Herr Schulz-Kersting, Herr Fritzsche, Herr Wolschon
Abstimmung der DS-Nr. 089/17 mit den
Maßgaben des Bauausschusses:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig
empfohlen