1. Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen
1.
Geltungsbereich KLM-BP-023
„Alleewäldchen“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand:
31.08.2010)
Ø Erläuterungen zur Drucksache
durch den Bürgermeister.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 165/10 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
165/10:
Die
DS-Nr. 165/10 wird einstimmig beschlossen.