Sitzung: 26.06.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 101/17
1.
Für
den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12
sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so geändert werden, dass die Errichtung
eines neuen Hortes ermöglicht wird.
2.
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu
lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 101/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.07.2017 zu setzen.