Herr Dr. Klocksin

Es liegen zwei Anträge auf Rederecht vor

  1. Frau Pfarrerin Rosenthal
  2. Herr Kohlheim

 

Herr Ernsting

In der Sitzung am 04.10.2010 haben wir eine Reihe von Arbeitsaufträgen und Hinweisen aus dem Ausschuss entgegen genommen. Die beauftragten Planer, einerseits das Büro GRI, vertreten durch Frau Dumm, die heute auch anwesend ist, und andererseits das Büro sinai, vertreten durch Herrn Faust, haben versucht diese Arbeitsaufträge umzusetzen. Wir stellen Ihnen heute weitere Varianten zum Thema Stellplatzanordnung vor.

 

Herr Faust Büro sinai

Erläutert die neu erarbeiteten Stellplatzvarianten.

 

Gegen die Rederechte für Frau Pfarrerin Rosenthal und Herrn Kohlheim bestehen keine Einwende.

 

Frau Pfarrerin Rosenthal – Rederecht

Eine Kirche am Standort des Herrenhauses wäre mit sehr hohen Kosten verbunden. Die neue Kirche wird sehr bald gebraucht.

Was sich die Kirchengemeinde nicht leisten kann ist ein Parkdeck und eine Tiefgarage.

Die Idee, die im letzten Bauausschuss im Oktober von Frau Eiternick und Herrn Grützmann eingebracht wurde, Stellplätze auf dem ehemaligen Gutshof als Zwischenlösung zuzulassen, wenn doch die Kirchengemeinde auf den Bau des Gemeindehauses verzichtet und nur die neue Kirche bauen will, könnte für uns eine Lösung sein. Die klaren Vorteile dieser Idee wären, es müssten keine Stellplätze im Wohngebiet östlich des Zehlendorfer Damms angelegt werden und die Anwohner wären deutlich weniger betroffen. Eine Anregung von Herrn Dr. Mueller hat das Planungsbüro aufgenommen und heute auch als Variante 6 vorgestellt. Hier würde die Möglichkeit an der Kirche zugewanden Seite des Zehlendorfer Dammes bestehen, weitere Parktaschen vorzusehen, das ist für die Kirche auch durchaus denkbar.

 

Herr Kohlheim Anwohner Allee am Forsthaus 1 – Rederecht

Schildert seine Situation, wenn ein überdimensionierter Bau, wie seitens der Kirche geplant ist, errichtet würde. Er sieht die Beeinträchtigung als sehr kritisch.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin, Herr Grützmann, Herr Sahlmann, Herr Lippoldt, Herr Dr. Mueller, Herr Templin,

 

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Ich möchte darauf zurückkommen, dass es hier in der Gemeinde auch Rechtsgrundlagen gibt und die sind in Satzungen niedergelegt. Wenn ich hier von der Verwaltung eine Vorlage bekomme und hier wird ein Stellplatzbedarf ausgewiesen, der eben nicht der gültigen Satzung entspricht und die auch nicht darauf hinweist, dass sie der gültigen Satzung entspricht, so sehe ich zumindest darin eine Beugung des Rechtes.

Es handelt sich hier um eine Versammlungsstätte von überörtlicher Bedeutung. Es ist eine Gemeindekirche aber es soll auch genutzt werden als solche Versammlungsstätte. Nach der Stellplatzsatzung hat die Nutzung angewendet zu werden bei der Feststellung der Stellplätze, die dem höheren Bedarf entspricht. Hier ist ganz klar geregelt ein Stellplatz je angefangene 5 Besuchersitzplätze. Wenn dieses Gebäude für 450 Besucher genutzt werden soll und 150 Besucher auf der Tribüne, dann handelt es sich um eine Gesamtsumme von 600 Personen. Das entspricht nach der Satzung einer Stellplatzanzahl von 120 Plätzen.

Wenn hier in der Vergangenheit darüber diskutiert worden ist und auch von einzelnen immer in den Raum gestellt wurde, dass wir hier keine Lösung für Spitzenveranstaltungen brauchen, dann kann ich das auch noch nachvollziehen. Spitzenveranstaltungen sind beispielsweise immer an Weihnachten die Messen gewesen. Zu diesen konnte man eben feststellen, dass für 250 Sitzplatzkarten im Umfeld dieser Kirche regelmäßig um die 100 Fahrzeuge geparkt waren.

Die Verwaltung ist in der vergangenen Sitzung ausdrücklich aufgefordert worden, nicht die Kirche zu fragen, wie viele Leute sonntags die einzelnen Messen besuchen, sondern sie ist gebeten worden zu klären, wie viele Fahrzeuge befinden sich bei Veranstaltungen im Umfeld und wie viele Teilnehmer haben an diesen Veranstaltungen tatsächlich teilgenommen.

Wir stellen fest, wenn ich sage bei 250 sind in der Spitze 100 Fahrzeuge regelmäßig dort gezählt worden, dann können nicht für 600 Besucher incl. Chor 45 Stellplätze ausreichen. Wir lügen uns doch alle in die Tasche. Es muss hierfür eine Lösung gefunden werden. Es kann nicht sein, dass man hinterher wieder feststellt, wie an anderen Orten hier in Kleinmachnow, dass man das nicht gewusst hat.

 

Abstimmung zu den einzelnen Varianten:

 

Variante 3 a    - 0 Zustimmungen

Variante 3 b    - 0 Zustimmungen

Variante 4 a    - 0 Zustimmungen

Variante 4 b    - 0 Zustimmungen

Variante 5        - 0 Zustimmungen

Variante 6        - 3 Zustimmungen

Damit haben 3 Mitglieder des Ausschusses kein Votum zu den vorgelegten Varianten abgegeben.