Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur stellt die Gemeinde Kleinmachnow für die auf ihrer Gemarkung tätigen der Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 177/10 beteiligen sich:

Herr Lippoldt

 

 

Herr Tauscher zu Protokoll

Herr Bürgermeister, das was Sie gerade erklärt haben, hätte sich auch zweifellos in der Begründung oder Anlage wiederfinden können. Die CDU-Fraktion hat den Antrag am 29. Mai 2008 eingebracht und die Gemeindevertretung hat ihn am 05. Juni 2008 beschlossen. In der Auflistung der offenen Arbeitsaufträge wurde immer signalisiert, dass das, was beschlossen wurde, eigentlich gar nicht geht. Ich hab es immer so gesehen, dass es geht. Ich bin absolut für diesen Beschluss, wundere mich aber, dass wir bestimmte Sachverhalte zweimal beschließen müssen und der Beschluss, ohne Bezugnahme auf den eigentlichen Vorlauf, neu eingereicht wird. Es hätte besser vorbereitet sein können.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 177/10:

Die DS-Nr. 177/10 wird einstimmig beschlossen.