Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Kultur-
und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen
System der Natur stellt die Gemeinde Kleinmachnow für die auf ihrer Gemarkung
tätigen der Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.
Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen
Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung
regeln, gewissenhaft zu befolgen.
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 177/10 beteiligen sich:
Herr
Lippoldt
Herr
Tauscher zu Protokoll
Herr Bürgermeister, das was Sie gerade erklärt
haben, hätte sich auch zweifellos in der Begründung oder Anlage wiederfinden
können. Die CDU-Fraktion hat den Antrag am 29. Mai 2008 eingebracht und die
Gemeindevertretung hat ihn am 05. Juni 2008 beschlossen. In der Auflistung der
offenen Arbeitsaufträge wurde immer signalisiert, dass das, was beschlossen
wurde, eigentlich gar nicht geht. Ich hab es immer so gesehen, dass es geht.
Ich bin absolut für diesen Beschluss, wundere mich aber, dass wir bestimmte
Sachverhalte zweimal beschließen müssen und der Beschluss, ohne Bezugnahme auf
den eigentlichen Vorlauf, neu eingereicht wird. Es hätte besser vorbereitet
sein können.
Abstimmung zur DS-Nr.
177/10:
Die
DS-Nr. 177/10 wird einstimmig beschlossen.