1.             Herr Witschorek, Drachensteig 25

1.1       Bebauung von zwei Grundstücken in der Förster-Funke-Allee – Heute liegt der Abwägungsbeschluss der Verwaltung zur Abstimmung vor. Darin wird das Verfahren der Konsultation mit den Anwohnern als abschließend erwogen. Ein Anwohnergespräch kam nur zustande, weil sich die Anwohner gemeldet hatten. Die Gemeinde hatte dafür ursprünglich einen unmöglichen Termin vorgeschlagen. Wir Anwohner der anliegenden Grundstücke haben mehrere Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung abgegeben und sind zum Teil nicht zufrieden mit den Antworten. Mehrfach haben wir in Ausschüssen versucht, das zu äußern. Grundsätzlich gibt es die Frage, warum die Verwaltung mit den Anwohnern keine Konsultationen führen kann über Fragen, die vielleicht auch über den reinen Bebauungsplanbeschluss hinausgehen, wo sie doch Eigentümerin der Grundstücke ist und die gewog die Grundstücke bebauen möchte und gerne die Planung fortführen möchte. Unsere Fragen wurden teilweise abgebügelt wie zum Beispiel nach der Festlegung der Zufahrt, der Müllentsorgung und zur Anordnung der Stellplätze etc. So etwas kann man doch in einem solchen Verfahren schon erörtern, auch wenn es formal nicht vorgesehen ist. Als Anwohner der anliegenden Grundstücke fühlen wir uns nicht ernst genommen. Ich verstehe nicht, wie heute Abend über diese Bebauungsplanänderung abgestimmt werden kann.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Vielen Dank für die Frage. Sie haben richtig festgestellt, dass die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist. Wie diese Grundstücke genau bebaut werden, wird sich erst nach der Genehmigung des Bebauungsplanes entscheiden. An dieser Stelle kann ich Ihnen aber sagen, dass es Ziel der Verwaltung ist, auf dem größeren Grundstück barrierefreie seniorengerechte Wohnungen zu bauen. Das kleinere Grundstück soll nicht bebaut werden, sondern für die benötigten Nebenanlagen genutzt werden. Heute geht es um den Bebauungsplan. Vor dem Verkauf werden wir wissen, was dort genau gebaut wird und die Öffentlichkeit wird auch über die Ausschüsse beteiligt. Ich gehe davon aus, dass wir viele im Abwägungsprozess eingeflossenen Anfragen der Nachbarn und der Anwohner berücksichtigen können. Ich will nicht sagen alle, aber wir wollen natürlich auch eine Planung haben, die, im Interesse der Nachbarschaft, abgewogen ist. Klar sagen muss ich allerdings auch, wer nahe des Ortszentrums ein Grundstück kauft, muss auch damit rechnen, dass dort noch gebaut wird. Der Bebauungsplan existiert seit 1996 und wir werden an der Bebaubarkeit, am Umfang, an der GRZ/GFZ, an der Firsthöhe nichts ändern. Wir benötigen Wohnungen für ältere Mitbürger und der zusätzliche Verkehr stellt keine große zusätzliche Belastung für diesen Bereich dar.

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Sie sprechen ein grundsätzliches Problem an, nämlich das der Bürgerbeteiligung im öffentlichen Bebauungsplanverfahren. Im Fachausschuss haben wir auch bereits öfter besprochen, dass nicht nur die Uhrzeiten ungünstig sind und auch die Veröffentlichungen sehr knapp sind. Manchmal wird nur im Amtsblatt und in den Bekanntmachungskästen informiert und auf der Homepage der Gemeinde sind die Informationen nur sehr schwierig zu finden. Insgesamt sind die Bekanntmachungen nicht bürgerfreundlich. Grundsätzlich geht es darum, dass wir die Beteiligung der Öffentlichkeit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erweitern und die beteiligten Anwohner „mitnehmen“ sollten. Ich glaube, darauf zielt Ihre Frage hin und ich würde es sehr begrüßen, wenn man sich das für das kommende Jahr vornehmen würde. Notfalls würde ich entsprechende Anträge stellen.

 

 

Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses

Ich möchte zwei Dinge ansprechen. Im Frühjahr/Sommer war ich schon in Kontakt mit den Anwohnern. Das ist etwas eingeschlafen, was daran liegt, das alles noch so unkonkret ist und es nur um den Bebauungsplan geht. Zur Kubatur des Gebäudes will ich nur sagen, dadurch, dass wir den Bebauungsplan neu beschließen, gilt jetzt der neue Geschossbegriff der Bauordnung Brandenburg. Das bedeutet, dass diese GFZ, die Geschossflächenzahl von 1,2, die die Masse des Baukörpers bestimmt, nur ausgenutzt werden kann, wenn man ein Flach- oder Pultdach baut. Im Vorfeld hatte ich Frau Schmidt gefragt, ob sie bereit ist, die Planung vorzustellen, wenn sie konkreter ist. Bitte lassen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse zukommen und wenn die Planungen dann weiter fortgeschritten sind, dann machen wir eine Veranstaltung mit Frau Schmidt, dem Bauausschuss und allen, die mitkommen wollen.

 

 

Nachfrage von Herrn Witschorek

Danke für die teilweise konkreten Antworten. Manche Aspekte sind aus meiner Sicht nicht beantwortet worden. Die E-Mail- und Postadressen von 11 bis 14 Anwohnern liegen der Verwaltung spätestens seit dem 29. November 2016, als wir auf unser Drängen hin die Verwaltung dazu gebracht hatten, mit uns ein Gespräch zu führen, vor. Meine Frage ist: Werden Sie uns zu den weiteren Veranstaltungen kontaktieren? Wir sind im Vorfeld und auch nach dem 29. November 2016 nicht kontaktiert worden. Meines Wissens nach ist, wie Frau Storch richtig gesagt hatte, bisher über das gesetzliche Mindestmaß hinaus nichts unternommen worden, um mit irgendeiner Anwohnerin oder einem Anwohner ins Gespräch zu kommen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ja, wir werden Sie kontaktieren.

 

 

2.             Herr Lehmann, Hinter dem Roggen 14

2.1          Gab es für das ortstypische Einfamilienhaus in der Straße „Lange Reihe“, was abgerissen worden ist, eine Abrissgenehmigung? Von der Grundstücksgröße her gibt es doch bestimmt keine Möglichkeit, es neu zu bebauen. Jedenfalls wird es in verschiedenen Kreisen so kommuniziert.

 

 

Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.