Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung
1.
Herr Witschorek, Drachensteig 25
1.1 Bebauung von zwei
Grundstücken in der Förster-Funke-Allee – Heute liegt der Abwägungsbeschluss
der Verwaltung zur Abstimmung vor. Darin wird das Verfahren der Konsultation
mit den Anwohnern als abschließend erwogen. Ein Anwohnergespräch kam nur
zustande, weil sich die Anwohner gemeldet hatten. Die Gemeinde hatte dafür
ursprünglich einen unmöglichen Termin vorgeschlagen. Wir Anwohner der
anliegenden Grundstücke haben mehrere Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung
abgegeben und sind zum Teil nicht zufrieden mit den Antworten. Mehrfach haben
wir in Ausschüssen versucht, das zu äußern. Grundsätzlich gibt es die Frage,
warum die Verwaltung mit den Anwohnern keine Konsultationen führen kann über
Fragen, die vielleicht auch über den reinen Bebauungsplanbeschluss hinausgehen,
wo sie doch Eigentümerin der Grundstücke ist und die gewog die Grundstücke
bebauen möchte und gerne die Planung fortführen möchte. Unsere Fragen wurden
teilweise abgebügelt wie zum Beispiel nach der Festlegung der Zufahrt, der
Müllentsorgung und zur Anordnung der Stellplätze etc. So etwas kann man doch in
einem solchen Verfahren schon erörtern, auch wenn es formal nicht vorgesehen
ist. Als Anwohner der anliegenden Grundstücke fühlen wir uns nicht ernst
genommen. Ich verstehe nicht, wie heute Abend über diese Bebauungsplanänderung
abgestimmt werden kann.
Bürgermeister
Herr Grubert
Vielen Dank für die Frage. Sie haben richtig festgestellt, dass die
Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist. Wie diese Grundstücke genau bebaut
werden, wird sich erst nach der Genehmigung des Bebauungsplanes entscheiden. An
dieser Stelle kann ich Ihnen aber sagen, dass es Ziel der Verwaltung ist, auf
dem größeren Grundstück barrierefreie seniorengerechte Wohnungen zu bauen. Das
kleinere Grundstück soll nicht bebaut werden, sondern für die benötigten Nebenanlagen
genutzt werden. Heute geht es um den Bebauungsplan. Vor dem Verkauf werden wir
wissen, was dort genau gebaut wird und die Öffentlichkeit wird auch über die
Ausschüsse beteiligt. Ich gehe davon aus, dass wir viele im Abwägungsprozess
eingeflossenen Anfragen der Nachbarn und der Anwohner berücksichtigen können.
Ich will nicht sagen alle, aber wir wollen natürlich auch eine Planung haben,
die, im Interesse der Nachbarschaft, abgewogen ist. Klar sagen muss ich
allerdings auch, wer nahe des Ortszentrums ein Grundstück kauft, muss auch
damit rechnen, dass dort noch gebaut wird. Der Bebauungsplan existiert seit
1996 und wir werden an der Bebaubarkeit, am Umfang, an der GRZ/GFZ, an der
Firsthöhe nichts ändern. Wir benötigen Wohnungen für ältere Mitbürger und der
zusätzliche Verkehr stellt keine große zusätzliche Belastung für diesen Bereich
dar.
Frau Storch,
Fraktion BIK
Sie sprechen ein grundsätzliches Problem an, nämlich das der
Bürgerbeteiligung im öffentlichen Bebauungsplanverfahren. Im Fachausschuss
haben wir auch bereits öfter besprochen, dass nicht nur die Uhrzeiten ungünstig
sind und auch die Veröffentlichungen sehr knapp sind. Manchmal wird nur im
Amtsblatt und in den Bekanntmachungskästen informiert und auf der Homepage der
Gemeinde sind die Informationen nur sehr schwierig zu finden. Insgesamt sind
die Bekanntmachungen nicht bürgerfreundlich. Grundsätzlich geht es darum, dass
wir die Beteiligung der Öffentlichkeit über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus erweitern und die beteiligten Anwohner „mitnehmen“
sollten. Ich glaube, darauf zielt Ihre Frage hin und ich würde es sehr
begrüßen, wenn man sich das für das kommende Jahr vornehmen würde. Notfalls
würde ich entsprechende Anträge stellen.
Herr Schubert,
Vorsitzender des Bauausschusses
Ich möchte zwei Dinge ansprechen. Im Frühjahr/Sommer war ich schon in
Kontakt mit den Anwohnern. Das ist etwas eingeschlafen, was daran liegt, das
alles noch so unkonkret ist und es nur um den Bebauungsplan geht. Zur Kubatur
des Gebäudes will ich nur sagen, dadurch, dass wir den Bebauungsplan neu
beschließen, gilt jetzt der neue Geschossbegriff der Bauordnung Brandenburg.
Das bedeutet, dass diese GFZ, die Geschossflächenzahl von 1,2, die die Masse
des Baukörpers bestimmt, nur ausgenutzt werden kann, wenn man ein Flach- oder
Pultdach baut. Im Vorfeld hatte ich Frau Schmidt gefragt, ob sie bereit ist,
die Planung vorzustellen, wenn sie konkreter ist. Bitte lassen Sie mir Ihre
E-Mail-Adresse zukommen und wenn die Planungen dann weiter fortgeschritten
sind, dann machen wir eine Veranstaltung mit Frau Schmidt, dem Bauausschuss und
allen, die mitkommen wollen.
Nachfrage von Herrn Witschorek
Danke für die teilweise
konkreten Antworten. Manche Aspekte sind aus meiner Sicht nicht beantwortet
worden. Die E-Mail- und Postadressen von 11 bis 14 Anwohnern liegen der
Verwaltung spätestens seit dem 29. November 2016, als wir auf unser Drängen hin
die Verwaltung dazu gebracht hatten, mit uns ein Gespräch zu führen, vor. Meine
Frage ist: Werden Sie uns zu den weiteren Veranstaltungen kontaktieren? Wir
sind im Vorfeld und auch nach dem 29. November 2016 nicht kontaktiert worden.
Meines Wissens nach ist, wie Frau Storch richtig gesagt hatte, bisher über das
gesetzliche Mindestmaß hinaus nichts unternommen worden, um mit irgendeiner Anwohnerin
oder einem Anwohner ins Gespräch zu kommen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Ja, wir werden Sie
kontaktieren.
2.
Herr Lehmann, Hinter dem Roggen 14
2.1
Gab es für das ortstypische Einfamilienhaus
in der Straße „Lange Reihe“, was abgerissen worden ist, eine Abrissgenehmigung?
Von der Grundstücksgröße her gibt es doch bestimmt keine Möglichkeit, es neu zu
bebauen. Jedenfalls wird es in verschiedenen Kreisen so kommuniziert.
Die Frage wird durch
die Verwaltung schriftlich beantwortet.