Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: DS-Nr. 200/17
1)
Die
Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung
-
eines Großspielfeldes
in den Abmessungen 105 m x 68 m inklusive Ballfangzaun, Flutlichtanlage
und Sitzstufenanlage,
-
von Stellplätzen
für Fahrräder und Kfz einschließlich ihrer Zufahrten,
-
der medientechnischen
Erschließungsanlagen und
-
der
Grundstückseinfriedung
auf dem ca. 16.780 m² großen Grundstück, Flur 1, Flurstück 2768
(teilweise) am Dreilindener Weg in Kleinmachnow zu.
Die Kosten für die vorstehend genannte Teilmaßnahme belaufen sich auf
1.700.000 EUR.
2)
Zur
Deckung der Kosten ist im Haushalt 2018 eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 EUR bereitzustellen, die im
Haushaltsjahr 2019 fällig wird.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, für die erforderlichen Umkleide- und Sanitäranlagen
(Funktionsgebäude) zeitnah einen zusätzlichen Errichtungsbeschluss
vorzubereiten (Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sportplatz am Dreilindener
Weg, Teilmaßnahme 2).
Frau Konrad führt in die Beschlussvorlage ein. Herr
Adam vom beauftragten Planungsbüro Marcel Adam Landschaftsarchitekten
ergänzt, insbesondere zu den Kosten der Maßnahme.
Frau Schwarzkopf
zu Protokoll:
Zwischen der
Vorplanung und der Entwurfsplanung kann es im Grunde genommen nur eine
Differenz von plus höchstens 15 % geben. Ist das richtig?
Die Richtlinie
besagt, dass zwischen der Vorplanung und der Entwurfsplanung eine
Kostensteigerung von maximal 15 % berechnet werden kann.
Herr Adam antwortet, dass eine Abweichung zwischen
Kostenschätzung und Kostenberechnung nicht mehr als 15 % betragen soll. Bei der
Kostenschätzung von Oktober 2017 handelt es sich allerdings eher um eine
Kostenannahme. Eine Kostenschätzung hätte auf Grundlage einer Vorplanung
angefertigt werden müssen, die es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht gab.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales schlägt folgende bereits im Bauausschuss vom 22.01.2018 formulierte Maßgabe vor:
1.
Im Betreff der Beschlussvorlage soll anstatt
„Sportplatz“ das Wort „Fußballtrainingsplatz“ verwendet werden.
2.
Die Kosten des Bauvorhabens müssen drastisch
reduziert werden, durch Wegfall:
a) des Multifunktionsplatzes,
b) der Laufbahn und
c) weiterer Einsparungen sowie
d) Einsparung beim Volumen und beim Standard des Sanitär- und Umkleidegebäudes in Abstimmung mit dem Verein „RSV Eintracht“.
An der Frage- und
Diskussionsrunde beteiligen sich Frau Richel, Herr Bültermann, Frau Dettke,
Frau Winde, Frau Schwarzkopf, Herr Templin, Herr Grundwaldt, Frau Konrad, Frau
Weger und Herr Nieter.
Abstimmungsergebnis zur Maßgabe:
2 Zustimmungen/3 Ablehnungen/2
Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage
ohne Maßgabe:
1 Zustimmungen/3 Ablehnungen/3
Enthaltung – mehrheitlich abgelehnt