Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks (SachenRBerG) bei gleichzeitiger Aufgabe des Erbbaurechts am Grundstück Hohes Holz 26 wird genehmigt.

 

Belastungsvollmacht nach den Regeln der Genehmigungsfreistellungsverordnung wird erteilt.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt.

 

  


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Templin möchte gern wissen, warum dieser Verkauf unter das Sachenrechtsbereinigungsgesetz fällt.

Frau Braune erläutert, dass sich dies aus dem Erbbaurechtsvertrag ergibt.

Herr Grubert informiert dazu, dass der Bewohner Eigentümer des Hauses und die Gemeinde Eigentümer des Grundstückes war.

Im Jahr 2000 etwa gab es die Möglichkeit für die Bewohner des Hauses, das Grundstück käuflich zu erwerben. Aus finanziellen Gründen konnten sie es damals nicht erwerben und deshalb wurde sich für die Erbbaurechtsvariante entschieden.

Herr Templin wünscht bis zum Hauptausschuss, dass die Verwaltung, zum besseren Verständnis, eine Auflistung gibt, warum der Verkauf nach SachenRBergG erfolgt.

Herr Grubert wird sich den Beschluss aus dem Jahr 2006 geben lassen und den Vorgang zur besseren Verständlichkeit aufbereiten.  

Herr Warnick erläutert die Thematik SachenRBerG aus seiner Sicht.

Die Erläuterung reicht Herrn Templin aus und er benötigt keine Auflistung mehr.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 008/18 zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 008/18 erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.