Beschlussvorschlag:

 

Die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)“, Anlage 1, wird beschlossen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 167/17 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Werksausschuss KITA-Verbund  8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Kulturausschuss                           8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

 

Herr Templin, er war auch Mitglied der gebildeten Arbeitsgruppe, berichtet, dass auch die derzeitig landespolitische Diskussion zur völligen Beitragsfreiheit, diskutiert wurde. Eine völlige Beitragsfreiheit würde aber Einfluss auf die Betreuungsqualität haben und diese verschlechtern.

Herr Tauscher spricht sich für diese Drucksache aus.

Laut Herrn Tauscher kann die Option, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei würde, nur dann begrüßt werden, wenn die Kosten dafür vom Land getragen werden.

Herr Grubert hätte es sehr begrüßt, wenn das Land lieber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels angegangen wäre.

Herr Harmsen möchte gern wissen, wie hoch die Platzkosten sind.

Herr Grubert verweist dazu auf die Anlage 7 dieser Drucksache.

Herr Pfistner sieht enorme Schwierigkeiten für die Verwaltung bei der Festsetzung des Beitrages. Wer monatlich schwankende Einnahmen hat, müsste diese auch monatlich nachweisen.

Des Weiteren heißt es in der Satzung „eine Neufestsetzung der Beiträge erfolgt rückwirkend bis zu 3 Jahren“. Das betrifft aber im Umkehrschluss auch die Eltern. Auch diese könnten 3 Jahre rückwirkend Geld zurückfordern, wenn Sie nachweisen können, dass Sie weniger verdient haben.

Abschließend stellt er fest, ob es wirklich so sein soll, dass jemand der beispielsweise in ein Mietshaus investiert, somit große negative Einnahmen hat, dann aber nur den Mindestbeitrag an Kitabeiträgen zahlt?       

Herr Grubert merkt zum Thema „negative Einnahmen“ an, dass negative Einnahmen nicht mit positiven Einnahmen aufgerechnet werden können. Er wird aber dies nochmals prüfen lassen.

Herr Pfistner nimmt nochmals auf die Formulierung „Der Beitrag wird nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate der Eltern bemessen“ bezug. Er schlägt vor, eher die Formulierung „Jahresmittel“ zu verwenden. Das würde aus seiner Sicht eher Sinn machen.

 

Herr Grubert sichert bis spätestens der Gemeindevertretersitzung zu, die gegebenen Anregungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 167/17 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 167/17 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.