Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 184/10
Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene
Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 4 BbgKVerf einen Monat vor
Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu
machen.
Herr Möckel macht Ausführungen zur
Beschlussvorlage.
Folgende Nachfragen können nicht beantwortet
werden:
- Seite
113 Sicherheit und Ordnung, Produkt 11 – Personalaufwendungen
609 T€ zu 708 T€ - wie
kommt das/was beinhaltet die Pos.?
- Seite
147, PB 53, Nr. 13
Wieso der Sprung von 2009
zu 2010? 46 T€ zu 70 T€
- Seite
148 Nr. 4
von 130 T€ zu 440 T€ -
Sprung so hoch – wieso?
Die Verwaltung sagt die Beantwortung im HA zu.
Frau von Törne bittet in Bezug auf den Vertrag
mit dem Wach- und Schließdienst um eine Auswertung hinsichtlich Erfolg,
Vorteile, genaue Kosten usw.
Empfehlung:
Für die künftigen Haushaltsberatungen empfiehlt
der UVO-Ausschuss, dass aus den einzelnen Fachbereichen die Veränderungen zu
Eckwertebeschlüssen oder vorherigen Planungen in einem Erläuterungsschreiben
dargestellt werden.
Abstimmung
der DS-Nr. 184/10:
1Zustimmung / 0 Gegenstimmen / 5 Enthaltungen =
einstimmig empfohlen
An der
Diskussion beteiligten sich: Herr Musiol, Frau Sahlmann, Frau von Törne, Herr
Dr. Haase