Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 


Herr Möckel macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.

 

Folgende Nachfragen können nicht beantwortet werden:

 

  • Seite 113 Sicherheit und Ordnung, Produkt 11 – Personalaufwendungen

609 T€ zu 708 T€ - wie kommt das/was beinhaltet die Pos.?

 

  • Seite 147, PB 53, Nr. 13

Wieso der Sprung von 2009 zu 2010? 46 T€ zu 70 T€

 

  • Seite 148 Nr. 4

von 130 T€ zu 440 T€ - Sprung so hoch – wieso?

 

Die Verwaltung sagt die Beantwortung im HA zu.

 

Frau von Törne bittet in Bezug auf den Vertrag mit dem Wach- und Schließdienst um eine Auswertung hinsichtlich Erfolg, Vorteile, genaue Kosten usw.

 

Empfehlung:

Für die künftigen Haushaltsberatungen empfiehlt der UVO-Ausschuss, dass aus den einzelnen Fachbereichen die Veränderungen zu Eckwertebeschlüssen oder vorherigen Planungen in einem Erläuterungsschreiben dargestellt werden.

 

Abstimmung der DS-Nr. 184/10:

1Zustimmung / 0 Gegenstimmen / 5 Enthaltungen = einstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Musiol, Frau Sahlmann, Frau von Törne, Herr Dr. Haase