Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Herr Sahlmann, Frau Sahlmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Fischer, Herr Kreemke, Herr Priebe, Frau Bothmann, Herr Wilczek, Herr Ernsting

 

Herr Schubert

Vielleicht sollte man mit dem Bauherren reden und ihm anbieten, im Bebauungsplan die Möglichkeit zur Errichtung eines zwischen 30 qm und unter 50 qm großen Gerätehauses mit einer Höhe von 7 m und unter Einhaltung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen vorzusehen.

Aber es stellt sich hier die Frage, ob wir und ebenso der Bauherr das überhaupt wollen.

 

Vorschlag der Verwaltung

Herr Ernsting

Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass einer Änderung in dem von dem Eigentümer beantragten Umfang aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes, aber auch aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten heraus nicht befürwortet werden kann.

 

Abstimmung zum Vorschlag der Verwaltung

3 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltung