Sitzung: 24.11.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Brinkmann informiert darüber, dass
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der
Straßenbau am Hochwald fristgemäß begonnen hat,
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die
Arbeiten Wanderweg Machnower See, zwischen Zehlendorfer Damm und Am Hochwald,
zu 50 % durch den Bauhof ausgeführt wurden; Arbeiten sollen in 12/2010 beendet werden,
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das
neue Bussystem TKS am 12.12.2010 in Nutzung gehen soll,
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die
Sanierung des Schulpfuhls der Eigenherd-Grundschule erfolgreich beendet wurde,
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im
Januar 2011 die Autobahnanschlussstelle Kleinmachnow eine neue Asphaltdecke
bekommen soll; es wird dann jeweils eine Seite gesperrt werden. Die Umleitung
erfolgt über das Kreuz Zehlendorf (der Start der Bauarbeiten ist
witterungsabhängig).
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es
Diskussionen zur neugebauten Bushaltestelle gibt.
Herr Tauscher zu Protokoll:
„Ich stelle fest, wir haben mit der
Informations-Nr. 015 die Übersicht bekommen, Sie haben es letztes Mal auch
erläutert, dass es stattfindet. Hier hat nie eine Beschlusslage, eine
Beschlussfassung über den Mikrostandort stattgefunden. Sie haben es eben
gesagt, das ist eine Sache der Verwaltung gewesen. Wir haben auch miteinander
übereinstimmend festgestellt, dass die Zuständigkeit für den ÖPNV beim
Landkreis liegt. Aber, wir haben uns ja nun schon einige Jahre mit den
Vorgängen in der Ginsterheide beschäftigt. Wir haben mal einen kühnen Beschluss
in der GV gefasst vor ein paar Jahren, dann gab es Äußerungen der Anwohner, wir
haben wiederholt Einwohnerversammlungen gehabt. Kurz und gut, in den Bereichen,
wo Linien geführt werden, wo schon bislang Busse gefahren sind, ist das ohnehin
problemloser. Wenn aber in einer Straße Buslinien neu reingeführt werden, hätte
man sich durchaus eine bessere Einbeziehung der Anwohner vorstellen können. Ich
habe ein paar Fotos heute gemacht, gerade von der Haltestelle die im
unmittelbaren Bereich Am Kamp einmündet. Sie kennen Sie ja, nur wer sich diese noch
einmal vergegenwärtigen will. Das ist im unmittelbaren Bereich der
Fußgängerfurt, so dass ich jetzt nicht sicher bin, aber es müsste ja durch die
UVB (Untere Verkehrsbehörde) genehmigt worden sein, dass diese Haltestelle in
der Entfernung zum Überweg so an richtiger Stelle ist. Da habe ich meine
Zweifel, muss ich ganz klar sagen. Da ist sicherlich die Distanz zwischen der
Haltestelle und den Gärten am geringsten, dass ist so. Aber das mit der Furt
macht mir doch Probleme, wer sich es noch einmal anschauen möchte: hier ist die
Haltestelle, hier ist die Furt, die Insel. Üblicherweise heißt es ein
bestimmter Abstand zwischen einer Haltestelle und einem Fußgängerüberweg oder
einer Insel. Ist das wirklich abgestimmt, hat die UVB dem wirklich zugestimmt?
Oder war es eine Festlegung, die diese Frage nicht berücksichtigt hat. Kurz und
gut, man sollte daraus vielleicht doch die Konsequenz ableiten, die Nähe zu den
Bürgern noch etwas zu verbessern.“
Herr Brinkmann:
„Ich verstehe die Frage nicht ganz. Meinen Sie, dass
der Abstand zu der Insel zu gering ist?“
Herr Tauscher: „Ja!“
Herr Brinkmann: „Aus meiner Sicht kommt jeder PKW an dem
Bus, der dort hält, vorbei. Es ist gängige Praxis, dass zur Verkehrsberuhigung
die Haltestellen in den Bereich von Fußgängerinseln gelegt werden, um den
Verkehrsfluss kurzzeitig zu unterbrechen. So ergibt sich, dass Pkw’s am
haltenden Bus noch vorbeikommen.“
Herr Tauscher zu Protokoll:
„Es geht mir jetzt darum, wie Sie das jetzt
dargestellt haben, Herr Brinkmann, interessiert es mich, ob die Erwägungen für
den Mikrostandort, wie Sie es genannt haben, schriftlich festgehalten sind und
in irgendeiner Weise abgestimmt sind mit der UVB. Nicht nur aus der
persönlichen Einschätzung mündlich vorgetragen, sondern ob es dazu einen
Aktenvermerk gibt, wie es unter Berücksichtigung dieser und jener Punkte
notwendig wurde.“
Herr Brinkmann:
„Es gibt keinen Aktenvermerk mit der UVB. Diese
Standorte sind mit Havelbus abgestimmt worden. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht
sagen.“
Herr Tauscher: „Ich bitte alles zu Protokoll zu nehmen.“
Nachfrage Herr Musiol: „Der Schleusenbau ist ja nun vom Tisch - ist
es möglich, den Wanderweg wieder auf dem alten Weg am Nordahl-Grieg-Denkmal
weiterzuführen?“
Frau Neidel (siehe Maerker-ID 246177 vom
22.11.2010):
„Der Verlauf des Rad- und Wanderweges am
Teltowkanal, hier Streckenabschnitt Machnower See, ist per Städtebaulichem
Vertrag mit den Grundstückseigentümern im Rahmen des Bebauungsplans KLM-BP-025
"Seeberg" festgelegt. Die Wegeführung nördlich des
Nordahl-Grieg-Gedenksteins bis zur Straße Am Hochwald wurde hierin festgelegt,
um die planfestgestellte Fläche zum Schleusenausbau nicht zu berühren. Nach
Bekanntwerden der Pressemitteilung von Bundesverkehrsminister Ramsauer zum Vorhaben
der Aufhebung des Planfeststellungs-beschlusses hat die Gemeindeverwaltung
entschieden, den derzeitigen Wegebau nicht zu stoppen. Die Aufhebung eines
Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach Verwaltungsverfahrens-gesetz durch
die Planfeststellungsbehörde. So lange das Aufhebungsverfahren nicht
abgeschlossen und die Gemeinde nicht von der Planfeststellungsbehörde
informiert wird, gilt der Planfeststellungsbeschluss. Eine Aufhebung des
Städtebaulichen Vertrages strebt die Verwaltung ebenfalls nicht an. Die Flächen
entlang des Teltowkanals westlich Machnower See bis zur Schleuse, Nordseite,
befinden sich im Eigentum des Bundes, Bundeswasserstraßenverwaltung. Eine
Wegeführung kann von der Bundeswasserstraßenverwaltung per Vertrag gestattet
werden. Die Gemeindeverwaltung strebt dies an und wird sich der
Bundeswasserstraßenverwaltung zeitnah mitteilen. Unschädlich ist, den bereits
vorhandenen Wanderweg inklusive des unwesentlichen Verschwenkens auf Höhe
Nordahl-Grieg-Gedenkstein herzurichten. Der Eingriff in Natur und Landschaft
ist in diesem Bereich als unerheblich zu bewerten.“
Frau Neidel informiert weiter:
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Anfang Dezember gibt es in Teltow eine
Anhörung für die Behörden zur Biomalzspange; über das Ergebnis werden wir
entsprechend informieren.
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Der Geh- und Radweg auf Berliner Seite,
Verlängerung Stahnsdorfer Damm, ist fertig gestellt.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Tauscher, Herr Dr. Haase, Frau Sahlmann,
Herr Musiol