Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Der Verkauf einer Teilfläche von 426 m² aus dem Grundstück Flur 5 Flurstück 148/5

(Flur 5 Flurstück 160) an die Eigentümer von Schleusenweg 54 b wird genehmigt.

 

Entspr. § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2006 zu Grunde gelegt.

Der Kaufpreis beträgt 39.398,93 €.

 

Die Ankauffläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.

 

Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen.

Die Grunderwerbsteuer  tragen die Erwerber.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.

   


Anlagen:

Information zur Sitzung des Hauptausschusses am 06.09.2010

Katasterauszug

                                                              

 

Herr Templin äußert, dass hier Entscheidungen auf rechtlicher Basis getroffen werden. Der B-Plan ist rechtsgültig. Des Weiteren ist er überrascht, über das Abstimmungsergebnis der DS-Nr.: 168/10. Aus seiner Sicht gibt es keinen Grund, die Drucksachen DS-Nr.: 168/10 und 169/10 abzulehnen. 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 169/10 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 169/10 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.