Sitzung: 28.05.2018 Bauausschuss
Herr Kreemke – LoF- Nr. 062/18
In der Straße
Schleusenweg vor der Förderschule befinden sich an zwei Stellen in der Mitte
der Fahrbahn rund 10 cm tiefe Rillen. Ich bitte um Prüfung wegen der möglichen
Unfallgefahr für Radfahrer.
Frau Sahlmann
1999 hatte das
Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen verfügt, dass ein Teil des Buschgrabens,
nördlich des Buschgrabensees, als „weiße Fläche“ im Flächennutzungsplan
markiert werden muss. Was war die Ursache dafür, dass diese Fläche geweißt wurde
und nicht als Grünfläche ausgewiesen ist, wie es vorher der Fall war?
Herr Ernsting
Das Landesamt für
Bauen, Bautechnik und Wohnen hat im Rahmen des FNP-Genehmigungsverfahrens im
Jahr 1999 für diese Fläche keine Darstellung vorgegeben. Das wäre aufgrund der
kommunalen Planungshoheit auch nicht möglich. Das LBBW hat die Fläche lediglich
von der Genehmigung ausgenommen. Sie war daraufhin „weiß“, also ohne
städtebaulich-planerisches Ziel der Gemeinde, abzubilden.
Im FNP-Entwurf, den
die Gemeinde damals zur Genehmigung eingereicht hatte, waren die Grundstücke in
Verlängerung Wolfswerder vollständig als Wohnbaufläche vorgesehen. Die Herausnahme
erfolgte, weil der damalige Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum
Brandenburg-Berlin den damaligen gemeindlichen Zielen entgegenstand.
Mittlerweile hat
sich die Landesplanung geändert. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wäre
auf FNP-Ebene heute beispielsweise an der Straße Am Rund auch eine Darstellung
als Wohnbaufläche landesplanerisch zustimmungsfähig. Das eröffnet der Gemeinde
die Möglichkeit, über diese Teilflächen städtebaulich neu nachzudenken.
Es liegen
bekanntlich zwei Anträge vor, nach denen endlich ein planerisches Ziel für die
Flächen formuliert wird. Soweit uns bekannt, sollen die Anträge nach der
Sommerpause weiter beraten werden.