Herr Kreemke – LoF- Nr. 062/18

In der Straße Schleusenweg vor der Förderschule befinden sich an zwei Stellen in der Mitte der Fahrbahn rund 10 cm tiefe Rillen. Ich bitte um Prüfung wegen der möglichen Unfallgefahr für Radfahrer.

 

Frau Sahlmann

1999 hatte das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen verfügt, dass ein Teil des Buschgrabens, nördlich des Buschgrabensees, als „weiße Fläche“ im Flächennutzungsplan markiert werden muss. Was war die Ursache dafür, dass diese Fläche geweißt wurde und nicht als Grünfläche ausgewiesen ist, wie es vorher der Fall war?

 

Herr Ernsting

Das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen hat im Rahmen des FNP-Genehmigungs­verfahrens im Jahr 1999 für diese Fläche keine Darstellung vorgegeben. Das wäre aufgrund der kommunalen Planungshoheit auch nicht möglich. Das LBBW hat die Fläche lediglich von der Genehmigung ausgenommen. Sie war daraufhin „weiß“, also ohne städtebaulich-planerisches Ziel der Gemeinde, abzubilden.

Im FNP-Entwurf, den die Gemeinde damals zur Genehmigung eingereicht hatte, waren die Grundstücke in Verlängerung Wolfswerder vollständig als Wohnbaufläche vorgesehen. Die Herausnahme erfolgte, weil der damalige Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin den damaligen gemeindlichen Zielen entgegenstand.

Mittlerweile hat sich die Landesplanung geändert. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wäre auf FNP-Ebene heute beispielsweise an der Straße Am Rund auch eine Darstellung als Wohnbaufläche landesplanerisch zustimmungsfähig. Das eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, über diese Teilflächen städtebaulich neu nachzudenken.

Es liegen bekanntlich zwei Anträge vor, nach denen endlich ein planerisches Ziel für die Flächen formuliert wird. Soweit uns bekannt, sollen die Anträge nach der Sommerpause weiter beraten werden.