Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Schubert

Ich verstehe die Bedenken der Verwaltung, die aus der Begründung des Beschlussvorschlages hervorgehen, nicht und schlage deshalb vor, folgende Maßgabe zu formulieren:

 

Maßgabe

„In den Bebauungsplan-Entwurf ist eine Textliche Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufzunehmen (bedingte Festsetzung):

Die Nutzung des künftig zulässigen Gerätehauses soll unzulässig werden, wenn die Flurstücke 132, 133 und 134 der Flur 1 nicht mehr im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von Kleinmachnow unter einer laufenden Nummer geführt werden. Es soll dann ausschließlich die Textliche Festsetzung Nr. 2.2 gelten.“

 

Abstimmung zur Maßgabe:

4 Zustimmungen/2 Ablehnungen/1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Sahlmann, Frau Bothmann, Frau Storch, Frau Sahlmann

 

Frau Dr. Scholz

Dieser Vorgang lag Ihnen in Form eines Info-Papiers bereits zwei Mal vor.

Zu dem von uns in die Beschlussbegründung aufgenommenen Hinweis: Aus Sicht der Verwaltung müssten wir für den Fall, dass dem Antrag des Grundstückseigentümers entsprochen wird, im Sinne der Gleichbehandlung auch weitere Grundstücke in Dreilinden in den Blick nehmen. Es gibt ähnliche Situationen, nach unserer Meinung könnten wir ein größeres Gartengerätehaus nicht explizit nur für dieses Grundstück zulassen.


Abstimmung zur DS-Nr. 65/18 mit 1 Maßgabe

4 Zustimmungen/3 Ablehnungen/0 Enthaltungen – mehrheitlich mit 1 Maßgabe zugestimmt