Sitzung: 28.05.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 065/18
Herr Schubert
Ich verstehe die
Bedenken der Verwaltung, die aus der Begründung des Beschlussvorschlages
hervorgehen, nicht und schlage deshalb vor, folgende Maßgabe zu formulieren:
Maßgabe
„In den Bebauungsplan-Entwurf ist eine Textliche Festsetzung gemäß § 9
Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufzunehmen (bedingte Festsetzung):
Die Nutzung des künftig zulässigen Gerätehauses soll unzulässig werden,
wenn die Flurstücke 132, 133 und 134 der Flur 1 nicht mehr im
Bestandsverzeichnis des Grundbuches von Kleinmachnow unter einer laufenden
Nummer geführt werden. Es soll dann ausschließlich die Textliche Festsetzung
Nr. 2.2 gelten.“
Abstimmung zur Maßgabe:
4 Zustimmungen/2 Ablehnungen/1
Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Sahlmann, Frau Bothmann, Frau Storch, Frau Sahlmann
Frau Dr. Scholz
Dieser Vorgang lag Ihnen in Form eines Info-Papiers bereits zwei Mal
vor.
Zu dem von uns in die Beschlussbegründung aufgenommenen Hinweis: Aus
Sicht der Verwaltung müssten wir für den Fall, dass dem Antrag des
Grundstückseigentümers entsprochen wird, im Sinne der Gleichbehandlung auch weitere
Grundstücke in Dreilinden in den Blick nehmen. Es gibt ähnliche Situationen,
nach unserer Meinung könnten wir ein größeres Gartengerätehaus nicht explizit
nur für dieses Grundstück zulassen.
Abstimmung zur DS-Nr. 65/18
mit 1 Maßgabe
4 Zustimmungen/3 Ablehnungen/0
Enthaltungen – mehrheitlich mit 1 Maßgabe zugestimmt