Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Hauptverwaltungsbeamte als kommunaler Wahlbeamter erhält gem. §§ 6 und 7 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 (GVBl. II – 2018, [Nr. 10]) mit Wirkung vom 1. Juli 2018 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes. 

 

2.  Die Höhe der gewährten Dienstaufwandsentschädigung soll im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst werden. Der Hauptverwaltungsbeamte wird gebeten, in diesem Zeitraum die mit dem ihm übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung nachzuweisen.

 


Herr Piecha erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Tauscher beantragt ausdrücklich, dass die Rechtsgrundlagen als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt werden. Die Verhältnismäßigkeit zwischen der Aufwandsentschädigung zu der Besoldung kann nicht bewertet werden. Daher sind die Rechtsgrundlage und die Besoldungsverordnung hilfreich.

Herr Nieter schließt sich den Ausführungen von Herrn Tauscher an.      

Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass die Formulierung aus seiner Sicht nicht eindeutig ist. Ist die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung eine „Kann“ oder eine „Muss“-Bestimmung. Die Beträge die angegeben sind, sind Höchstbeträge, die nicht überschritten werden können. Es gäbe aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag zu zahlen.

Auch Frau Schwarzkopf schließt sich den Ausführungen der Vorredner an. Auch Sie bittet darum, dass die Anlagen zur Drucksache bis zum Hauptausschuss nachgereicht werden.

Herr Harmsen plädiert dafür zu prüfen, ob der 2. Punkt des Beschlussvorschlages, entfallen kann. Aus seiner Sicht sollte die Gemeindevertretung so viel Vertrauen haben, dass der Bürgermeister nicht nachweisen muss, wofür er persönliche Aufwendungen ausgibt.

Herr Nieter versteht das aber anders. Der Nachweis soll erbracht werden, da es sich hierbei um eine Erstanpassung der Regelung handelt. Nach einem Jahr soll geprüft werden, ob die Angemessenheit für die Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist.

Herr Grubert sieht kein Problem darin, da das Gesetz vorschreibt, dass eine Überprüfung der Pauschale erfolgen soll. Er dankt aber Herrn Harmsen für sein Vertrauen.

Frau Dettke möchte wissen, wofür diese Entschädigungszahlung sein soll.

Herr Piecha informiert, dass damit Ausgaben wie z. B. Eintrittskarten oder auch mal ein neuer Anzug gemeint sind. Der Bürgermeister wird z.B. zu einem Ball eingeladen, muss aber seine Eintrittskarte selbst finanzieren. Solche Kosten sind dann mit der Aufwandsentschädigung abgegolten.         

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 066/18 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 066/18 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.