Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1)        Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung eines Funktionsgebäudes mit den erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereichen
auf dem Sportplatz am Dreilindener Weg, Flur 1, Flurstück 2768 (teilweise) in Kleinmachnow zu.

 

2)        Die investiven  Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 850.000 EUR, die wie folgt im Finanzhaushalt veranschlagt werden:

Haushalt 2018: 130.000 EUR

Haushalt 2019: 720.000 EUR

 

3)        Die Veranschlagung der Maßnahme ist nachtragspflichtig (§ 5 Ziff. 4 c der Haushaltssatzung 2018). Die Maßnahme einschließlich der Kostenansätze ist daher zusätzlich in den Nachtragshaushalt 2018 aufzunehmen.

 

 


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 051/18 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss          3 Ja-Stimmen; 2-Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

Kulturausschuss       2 Ja-Stimmen; 4-Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

 

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus wird sich bei der heutigen Abstimmung enthalten. Sie macht aber klar, dass Sie nicht gegen das Projekt ist. 

Sie berichtet über den wesentlichen Kritikpunkt, die technische Gebäudeausstattung, im Bauausschuss. Der Bauausschuss fand die Zahlen nicht plausibel. Die Kostenberechnung im Januar 2018 lag bei 240.000,00 € und nun, mit Herausnahme der automatischen Lüftung, liegen die Kosten bei nur 7.000,00 € weniger. Der Bauausschuss zweifelt diese Zahlen an.-Wenn die Lüftungsanlage wirklich nur 7.000,00 € kostet, sollte sie unbedingt eingebaut werden.

Bis zum Hauptausschuss sollen überarbeitete Zahlen vorgelegt werden. Dies wurde durch die Verwaltung zugesagt. 

Herr Tauscher regt an, für die Formulierung „Mannschaftsumkleidebereich“ (Seite 3 der Beschlussvorlage) ein anderes Wort zu finden.

Des Weiteren schließt sich Herr Tauscher den Ausführungen von Frau Dr. Bastians-Osthaus an.    

Frau Schwarzkopf schlägt den Begriff „Gruppenumkleidebereich“ vor.

Weiterhin äußert sich Frau Schwarzkopf zum Thema „Toiletten“. Sie regt an, nochmals zu prüfen, ob die Behindertentoiletten zwingend im Damenbereich eingerichtet werden muss oder ob diese nicht auch im Herrenbereich untergebracht werden kann.

Herr Grubert findet diesen Vorschlag nicht besonders zielführend. Eine Behindertentoilette ist erfahrungsgemäß nicht besonders stark frequentiert. Weiterhin wäre es für eine Frau nicht so schön, wenn Sie die Behindertentoilette benutzt, da schaut sie zuerst auf die Urinale.

Der vorgelegte Vorschlag mit der Behindertentoilette im Damenbereich wird auch von den Sportvereinen so akzeptiert.

Eine andere Möglichkeit wäre, eine separate Behindertentoilette zu bauen. Dies hätte aber zur Folge, dass das Gebäude erweitert werden müsste und dies natürlich zu höheren Kosten führt.

Frau Dettke berichtet, dass die Drucksache im Kulturausschuss abgelehnt wurde.  

Der Kulturausschuss fand einige Punkte in der Beschlussvorlage für nicht zustimmungsreif.

Frau Dettke selbst findet den Lagerplatz mit einer Größe von ca. 8 m² für viel zu klein.

Ein weiterer Kritikpunkt des Kulturausschusses war die Überdachung des Zuschauerbereiches. Aus deren Sicht macht das Dach an dieser Stelle keinen Sinn, weil bei Regen und Wind die Zuschauer trotzdem nass werden.

Frau Dettke möchte wissen, wer das verbrauchte Warmwasser zahlt.

Laut Herrn Grubert zahlt das benötigte Wasser der RSV.

Frau Dr. Bastians-Osthaus schlug zum Thema „Toiletten“ vor, dass der Damenbereich dann mit zwei Toilettenkabinen ausgestattet wird.  

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 051/18 zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 051/18 erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.