Sitzung: 28.06.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 062/18
2.
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-004 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 2
geschaffen werden.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und
Erschließungsplans der Vorhabenträger (Antragsteller) aufgegriffen und weiterentwickelt
werden.
Der
Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-VEP-004 „Ringweg 2“
· Antrag der Grundstückseigentümer vom 23.11.2017
·
Empfehlung zu weiteren bauplanungsrechtlichen
Schritten für einzelne Grundstücke im künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-044 "Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost" (DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017)
An der Aussprache zur DS-Nr.
062/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 062/18:
Die DS-Nr. 062/18 wird einstimmig beschlossen.