Sitzung: 03.09.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 086/18
1) Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.
2) Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.
3) Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt, auch hinsichtlich der Befangenheitsfrage. Laut Schreiben der Kommunalaufsicht kann man davon ausgehen, dass im Stadium des Grundsatzbeschlusses keine Befangenheit besteht. Es kann sich aber jeder für befangen erklären, wenn er meint, dass er befangen ist. Zur Gemeindevertretersitzung kann dazu nochmals diskutiert werden.
Aussprache zur DS-Nr.
086/18 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Schwarzkopft
- Herr Schubert
- Herr Warnick
- Herr Bültermann
- Frau Scheib
- Herr Gutheins
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
- Herr Martens
•In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass
zum Teil die Auffassung vertreten wird, mit einer Muster- bzw. Modellstraße zu
beginnen, um die beiden Befestigungsvarianten zu prüfen. Dazu wird die Straße
–Meisenbusch- vorgeschlagen. So könnte man nach 2 bis 3 Jahren eine Auswertung
über die entstandenen Instandhaltungskosten vornehmen, und dann mit den
weiteren Planungen fortfahren. Dazu wird zur Gemeindevertretersitzung am
20.09.2018 ein Änderungsantrag eingereicht.
Maßgabe des
Hauptausschusses (Übernahme der Maßgabe des UVO-Ausschusses, Übernahme der
Maßgabe des Finanzausschusses, Punkt c):
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen/zu ändern:
- Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen. (hier keine Änderung)
- Zur Ausbildung der
a) Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“
und zur Ausbildung der
b) beiden Seitenbereiche die Varianten „wassergebundene Decke“ und
„nicht
wassergebundene Decke“
c) der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen der Entwurfsplanung die
beiden Varianten
„Schinkel-Leuchte“ und „Rostocker Straßenleuchte“
nachempfunden
hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten
zu untersuchen.
4. Zusätzlich
zu der hier vorliegenden eher technisch orientierten Planungsvorgabe ist bei
der Entwurfsplanung der Gestaltungswille für den Siedlungscharakter und für die
künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu
sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des
Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern
differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren.
Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.
→ Der Maßgabe wird mehrheitlich
zugestimmt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 086/18 mit Maßgabe auf die Tagesordnung ihre
Sitzung am 20.09.2018 zu setzen.