Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.         Für die östlich Stahnsdorfer Damm und nördlich Teltowkanal/Machnower Schleuse gelege­nen Flächen des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwal­tung (BBiZ) und der sog. Kanalsiedlung sowie für Teile des Stahnsdorfer Damms,
 vgl. Anlage 1, Kennzeichnung Geltungsbereich,
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.         Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt, eine Neugestaltung des BBiZ planungsrechtlich vorzubereiten und so den Ausbildungsstandort Kleinmachnow der Wasser- u. Schifffahrts­verwaltung dauerhaft zu ordnen. Der mit der Neugestaltung frei werdende rückwärtige (östliche) Teil des BBiZ-Grundstücks soll als von Bebauung freizuhaltende Fläche (Grünfläche) gesichert werden. Zugleich sollen die Voraussetzungen für einen uferbegleitenden Rad- u. Gehweg geschaffen werden. Einbezogen und in ihrem Bestand erhalten werden soll außer­dem die unter Denkmalschutz stehende Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1-16).
Der Gemeindevertretung sind konkrete Vorschläge für mögliche Inhalte des (künftigen) B‑Planes in einem ersten B-Plan-Vorentwurf zur Beratung vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.    Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-045

2.    Luftbild (Stand April 2009)

3.    Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 15.10.2009, Auszug

4.    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA), Schreiben vom 09.11.2010

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 180/10 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert 2x

Frau Dr. Kimpfel

Frau Sahlmann

Frau Scheib

 

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Herr Grubert, bitte geben Sie zu Protokoll, dass eine weitere Bebauung auf dem Grundstück ausgeschlossen wird.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 180/10 beteiligen sich:

Herr Musiol

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Herr Grubert zu Protokoll

Der B-Plan wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Es handelt sich hier um den Aufstellungsbeschluss. Die Absicht im Aufstellungsbeschluss ist, die hintere Fläche von Bebauung freizuhalten. Das steht im Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Mehr gebe ich nicht zu Protokoll.

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Auf dem Areal soll keine weitere Bebauung vorgenommen werden.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 180/10:

Die DS-Nr. 180/10 wird einstimmig beschlossen.