Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-001-d „Eigenherd Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.1999 soll geändert werden.

       Die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d soll sich auf die Klarstellung des zu Grunde gelegten Höhensystems beschränken. Die übrigen Inhalte des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.    Die Planänderung wirkt sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete aus. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.    Als nächstes ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

 

Anlagen

1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“

Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-d

2.   textliche Festsetzung Nr. 6

3.   Planzeichenerklärung

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 181/10 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Lippoldt

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 181/10:

Die DS-Nr. 181/10 wird einstimmig beschlossen.