Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Als allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters wird gem. § 56 Abs. 4 BbgKVerf die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Barbara Neidel, mit Wirkung zum 01.01.2011 bestellt.  

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 191/10 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 191/10:

Die DS-Nr. 191/10 wird einstimmig beschlossen.