Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die folgende Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011 erlassen:

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird:

 

  1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

 

                        ordentlichen Erträge auf                                           24.581.600 EUR

                        ordentlichen Aufwendungen auf                            25.881.500 EUR

 

                        außerordentlichen Erträge auf                                               0 EUR

                        außerordentlichen Aufwendungen auf                                0 EUR

 

  1. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

 

                        Einzahlungen auf                                                    29.110.700 EUR

                        Auszahlungen auf                                                   30.124.400 EUR

festgesetzt.

 

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     22.883.700 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    24.287.800 EUR

 

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                     6.227.000 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                    5.505.500 EUR

 

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                             0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                 331.100 EUR

 

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                                 0 EUR

 

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


 

§ 4

 

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.                  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)       200 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                     365 v. H.

2.         Gewerbesteuer                                                                                             320 v. H.

 

§ 5

 

1.       Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

                                                                                                                  20.000 EUR

festgesetzt.

 

2.       Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf

 

                                                                                                                  20.000 EUR

festgesetzt.

 

3.       Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird

 

                        für den Einzelfall auf                                                        30.000 EUR

                       

festgesetzt.

 

4.       Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

 

     a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden
Fehlbetrages um                                                                               800.000 EUR

    

     b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf                     400.000 EUR

    

     c) bei bisher nicht veranschlagten Gesamtmaßnahmen           400.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 6

 

entfällt.

 

§ 7

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

 

Anlage

Haushaltssatzung 2011 mit Haushaltsplan

 

 

Kämmerer, Herr Ecker, zum Haushalt 2011

Die Gemeinde hat jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 weist

ordentliche Erträge (Einnahmen) in Höhe von 24.581.600,00 € und

ordentliche Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 25.881.500,00 €

sowie

Einzahlungen in Höhe von 29.110.700,00 € und

Auszahlungen in Höhe von 30.124.400,00 €

aus.
Dabei betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.227.000,00 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.505.500,00 €. 

 

Ausgangspunkt für den vorliegenden Haushalt 2011 ist der Eckwertebeschluss vom 01. Juli 2010 (DS-Nr.: 095/10).

In dem Eckwertebeschluss wurde für den Ergebnishaushalt eine maximale Absenkung des Eigenkapitals um 1.800.000,00 € vorgegeben.

Für den Finanzhaushalt lautete die Vorgabe, dass der Bestand an Zahlungsmitteln maximal um 1.707.500,00 € abgesenkt werden darf.

Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurden im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt die Vorgaben aus dem Eckwertebeschluss erfüllt bzw. sogar unterschritten.

 

Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf konnte die Liquidität der Gemeinde bis zum Haushaltsjahr 2014 gesichert werden, ohne das für die laufende Verwaltungstätigkeit geschweige denn für die Investitionstätigkeit Kredite im Anspruch genommen werden müssen.   

 

Mit den Anfang November übergebenden Orientierungszahlen für die Haushaltsplanung 2011 musste festgestellt werden, dass der Planansatz für die Schlüsselzuweisung nochmals korrigiert werden musste. Leider nicht nach oben, sondern nach unten.

Diese Änderung der Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der Absenkung der Bedarfsmesszahl für die Gemeinde Kleinmachnow. In Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Landtag zum Finanzausgleichsgesetz wurde diese nicht nur für die Gemeinde Kleinmachnow herabgesetzt. Die Differenz zwischen der Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl ergibt die Schlüsselzuweisung. Für die Gemeinde Kleinmachnow, die bisher eine höhere Bedarfsmesszahl verzeichnen konnte und deren Steuerkraftmesszahl nach dem Superjahr 2008 erheblich gesunken ist, ergibt sich aus dieser Veränderung der Differenz eine um ca. 700.000,00 € niedrigere Einnahme aus der Schlüsselzuweisung als bis zum Zeitpunkt der Einarbeitung der vorgegebenen Orientierungsdaten geplant.

 

Die Verwaltung stand vor der Aufgabe, diese erhebliche Einnahmeverschlechterung auszugleichen.

Das vorliegende Ergebnis konnte aber nur erreicht werden, durch Veränderungen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt und hier speziell bei den geplanten Investitionen.

Die Veränderungen die zu diesem Ergebnis geführt haben sind einmal die Verbesserung der Einnahmesituation durch Änderung des Grundsteuerhebesatzes und durch Verschiebung des Beginns der Errichtung des Anbaus für die Steinwegschule auf das Haushaltsjahr 2015.

 

Da die Haushaltsplanung immer auf dem Ergebnis des Vorvorjahres und dem Planansatz des Vorjahres aufsetzt, führten diese Maßnahmen zu der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Liquiditätssicherung bis einschließlich 2014.

Da leider die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2009 noch nicht vorliegt sowie die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2010 noch nicht vorliegen kann, ist davon auszugehen, dass sich die Notwendigkeit ergibt, für den Haushalt 2011 einen Nachtragshaushalt zu erstellen. Es ist heute schon abzusehen, dass sich aus den vorstehenden Bilanzen Änderungen ergeben, die sich auf die Liquidität der Gemeinde auswirken werden.

Im Augenblick hat die Gemeinde durch ihre Haushaltsplanung, Verwaltungshaushalt sowie Vermögenshaushalt, alle liquiden Mittel verplant. Die Verschiebung des Beginns von Investitionsmaßnahmen und die daraus resultierende Übernahme von Haushaltsausgaberesten tragen unmittelbar dazu bei. 

 

Ich schlage daher vor, dass Sie dem vorliegenden Haushalt Ihre Zustimmung geben und sichere Ihnen zu, dass nach Vorliegen der vorgenannten Bilanzen Ihnen umgehend ein Nachtragshaushaltsplanentwurf vorgelegt wird, und davon gehe ich aus, dass er ein Mehr an Liquidität ausweisen wird, die es Ihnen ermöglicht, über auf Folgejahre verschobene Investitionen neu zu beraten und zu beschließen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 184/10 beteiligt sich:

 

Herr Grubert zu Protokoll

Es wird davon ausgegangen, dass im April ein positiver Nachtragshaushalt gefasst werden kann, bei dem wir dann die Beratung über den Anbau der Steinweg-Schule gerne aufgreifen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Projekt der Steinweg-Schule nicht gefährdet, da wir einen Auftrag zur Beantragung der Baugenehmigung an die Architekten vergeben haben und diese Mittel aus den Haushaltsresten bezahlen können. Die Gelder, die wir im Haushalt eingestellt haben sind ausreichend, um den Bauantrag bis zu dem Zeitpunkt abschließen zu können und dann im Frühjahr 2011 eine Baugenehmigung für das Projekt zu haben. Das habe ich ihnen im Finanzausschuss und auch im Hauptausschuss bereits zugesagt und daran halte ich mich.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 184/10 beteiligen sich:

Herr Warnick

Herr Burkardt

Frau Schwarzkopf

Frau Sahlmann

Herr Baumgraß

Herr Christall

Frau Dr. Kimpfel

Herr Dr. Klocksin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 184/10:

Die DS-Nr. 184/10 wurde mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung) angenommen.

 

 

 

10 Minuten Pause 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr

 

 

 

 

 

Frau von Törne die Sitzungsleitung wieder an Herrn Warnick