Die Verkehrssituation rund um
Kleinmachnow wird zunehmend problematisch, da verschiedene Straßenbaumaßnahmen
parallel stattfinden, ohne dass ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den
Verkehr bestehen. Zwar sollen die Bauarbeiten an der Ruhlsdorfer Straße in
Teltow im Dezember 2018 abgeschlossen sein, der Neubau der Landesstraße 77 in
Stahnsdorf wird noch bis November 2019 dauern, die Bauarbeiten an der
Biomalzspange in Teltow/Stahnsdorf sind bis Mai 2020 angesetzt. Wenn dann ab
Juni 2019 die Rammrath-Brücke für den KFZ-Verkehr gesperrt wird, besteht das
Risiko erheblicher Ausweichverkehre.
Die Gemeindevertretung hat mit
dem angenommenen Antrag der CDU/FDP-Fraktion (Drucksache 114/15) dem
Bürgermeister aufgegeben, für den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten
Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird, dafür Sorge zu tragen,
dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower
Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der
Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist
sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen.
Insbesondere die Schulstandorte sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um
sichere Schulwege zu gewährleisten.
Wir fragen den Bürgermeister,
wie die Verwaltung konkret sicherstellen will, dass der Ausweichverkehr nicht
durch Wohngebiete und insbesondere nicht an Schulstandorten entlang fließt.
Dies betrifft insbesondere die Schulstandorte der Hoffbauer Bildung gGmbH, des
Weinberggymnasiums und der Kreismusikschule sowie der Kreisvolkshochschule.
Gerade angesichts des desolaten Straßenzustands und des ausgesprochen
zahlreichen Fahrradverkehrs sind hier wirksame Maßnahmen notwendig, um die
Schülerinnen und Schüler vor Gefährdungen zu schützen.
Welche Maßnahmen sind hier von
der Verwaltung geplant?
In welchem Zeitfenster ist eine
Umsetzung vorgesehen?
Ø
Die
Beantwortung der Fragen erfolgt zur Sitzung des Bauausschusses am 1. Oktober
2018.
Antwort Bauausschuss vom 1. Oktober 2018
Um Schleichverkehre in den Wohngebieten im Zuge der Baumaßnahmen in der
Region TKS zu vermeiden, ergreift die Gemeindeverwaltung verschiedene
Maßnahmen.
Für die „Allee am Forsthaus“ soll der Durchgangsverkehr durch
verkehrsrechtliche Maßnahmen eingeschränkt werden. Einen entsprechenden Antrag
hat die Gemeindeverwaltung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Sobald die Anordnung erteilt ist, wird die Verwaltung die Bürgerinnen und
Bürger, insbesondere aber die Anwohnerinnen und Anwohner, frühzeitig informieren.
Des Weiteren wurden bereits eingegangene Beschwerden aus der
Bevölkerung über einen zunehmenden Durchgangsverkehr geprüft. Ein Beispiel
hierfür ist die Straße „Lange Reihe“. Die Verkehrszählung in den Spitzenstunden
am 04.09.2018 hat jedoch ergeben, dass die Verkehrsstärken (etwa 70 Fahrzeuge
pro Stunde) hier vorerst keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen rechtfertigen.
In Bezug auf die für nächstes Jahr anstehende Schließung der
Rammrath-Brücke und damit einhergehende Verkehrsbeeinträchtigungen bereitet die
Verwaltung derzeit verschiedene Maßnahmen vor. In Abstimmung mit der Unteren
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei soll die Oderstraße temporär und
ausschließlich für den Linienverkehr sowie Rettungsdienste geöffnet werden.
Baulich soll zuverlässig sichergestellt werden, dass kein Durchgangsverkehr
zustande kommt. Dazu finden derzeit erste Absprachen mit der regiobus PM GmbH,
der Stadt Teltow sowie weiteren Beteiligten statt. Zudem besteht bereits eine
mündliche Absprache mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV), die der Gemeinde dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Die
Maßnahmen sollen spätestens zu Baubeginn an der Rammrath-Brücke umgesetzt sein.
Falls die Straße „Schwarzer Weg“ als Abkürzung für den Zehlendorfer Damm
genutzt werden sollte, bereitet die Verwaltung eine mögliche Begrenzung des
Durchgangsverkehrs vor, einschließlich Abstimmungsgesprächen mit den
beteiligten Körperschaften. Die Durchfahrt vorab zu begrenzen ist jedoch nicht
geplant. Bereits jetzt gilt hier im Rahmen der Schulwegsicherung ganztägig
Tempo 30. Weitere Maßnahmen im Weinbergviertel, welche insbesondere den
Radverkehr betreffen, werden im Rahmen des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK)
betrachtet und abgestimmt.