Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

-           Der Bürgermeister wird beauftragt, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) zu verbessern und dazu die Planung einer entsprechenden Querungshilfe (Mittelinsel) zu veranlassen.

-           Die Planungskosten und die Kosten für die Herstellung dieser Mittelinsel, einschließlich der damit einhergehenden Fahrbahnverbreiterung und der Anpassung der Entwässerung, sollen vollständig vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg getragen werden. Die Kosten für die Befestigung der Oberflächen der Gehwege und der Mittelinsel werden von der Gemeinde Kleinmachnow zu tragen sein. Die Kosten, die auf die Gemeinde entfallen, sind im Rahmen des Errichtungsbeschlusses vorzulegen.

-           Die Baumaßnahme soll im Jahr 2019 umgesetzt werden.


Herr Dr. Prüger erläutert die Beschlussvorlage.

Im Zuge der Baumaßnahme müssen keine Bäume gefällt werden; ein Baum müsse eventuell umgesetzt werden.


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen = einstimmig empfohlen