Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

 

 

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 107/18 wurde bisher im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                      5 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen

 

Herr Roß hat zwei Fragen:

1.)    Kreisumlage – es gibt eine Steigerung von 2018 zu 2020 um über 1,2 Mio. €, das entspricht einer Steigerung von über 15 %. Laut dem Landrat soll die Kreisumlage zugunsten der Gemeinden geringer werden. Er bittet um Erklärung.

2.)    Zuschuss des Kreises zum TKS (ÖPNV)-Konzept – Auch da wird kommuniziert, dass der Zuschuss um 250.000,00 € erhöht wird.

   

 

Herr Warnick informiert, dass sich Unwägbarkeiten für den Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow ergeben. Die Verwaltung muss den Haushalt aber nach den aktuell gegebenen Bedingungen aufstellen. In einigen Punkten könnten sich jedoch gravierende Änderungen ergeben. Eine Änderung könnte der Kreishaushalt sein. Es gibt von mehreren Bürgermeistern und Fraktionen das Begehren, die Kreisumlage zu senken.

Des Weiteren gibt es Überlegungen und Bedingungen, dass auf die Absenkung der Kreisumlage verzichtet werden könnte, wenn im Gegenzug die zusätzlichen Gelder die die Kommunen nach einer Sonderregelung vom Land erhalten, nicht auch noch der Kreisumlage unterfallen.

Herr Templin merkt an, dass die ordentlichen Erträge im Haushalt, von der vorgetragenen Präsentation der Kämmerin, abweichen.

Dazu konnte Frau Braune informieren, dass in der Ergebnisplanung die Zinsen gesondert ausgewiesen werden.

Des Weiteren findet Herr Templin die Darstellung zum Einkommensteueranteil sehr überraschend.

Frau Braune berichtet, dass insgesamt neue Steuerschätzungen vorliegen, die auf der Basis Mai 2018 berechnet wurden.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes lagen der Verwaltung Informationen vor, mit der Basis November 2017. Gegenüber November 2017 und Mai 2018 weichen die Steuerschätzungen enorm ab. Alleine bei den Steuerschätzungen für die Einkommenssteuer im gesamten Land Brandenburg liegen Unterschiede in Höhe von 48,6 Mio. € (Erhöhung) vor.   

Frau Braune versichert, dass alle Zahlen genau betrachtet wurden.

Herr Tauscher bedankt sich bei Frau Braune für den vorgelegten Haushalt, aber auch für die wiedergewonnene Transparenz. Er bittet darum, die von ihr vorgetragene Präsentation als Anlage zum Protokoll zu geben.

Des Weiteren macht er formale Änderungsvorschläge. Aus seiner Sicht sollte im Beschlussvorschlag die Daten „festgestellt am …“ und „aufgestellt am …“ vermerkt werden. Der Beschlussvorschlag muss konkreter gefasst werden.

Herr Tauscher merkt zu den Haushaltsplanerläuterungen, Punkt 9., Eckwertebeschluss 2019 an, dass dieser Absatz mit dem Wort „Errichtungsbeschlüsse“ ergänzt wird.

Zu den Erläuterungen zum Stellenplan 2019 macht Herr Tauscher darauf aufmerksam, dass ein Personalrat nicht benötigt würde, wenn es nur die Beschäftigten der Verwaltung gäbe. Er fragt konkret nach, ob der Personalrat für alle Beschäftigen der Verwaltung und deren Eigenbetriebe tätig ist.

Frau Braune informiert, dass der Personalrat für alle tätig ist, also für das Kernamt und die Eigenbetriebe KITA-Verbund und Bauhof.

Genau dies sollte konkret formuliert werden, da diese Informationen nicht jedem bekannt sind, merkt Herr Tauscher an.

Die Kämmerin macht deutlich, wenn noch Anträge aus den Fraktionen kommen sollten, dann werden diese selbstverständlich eingearbeitet. Sie kann jedoch nicht die Zusage geben, dass sofort alle Änderungen bzw. Anträge in der nächsten Beratungsrunde komplett eingearbeitet sein werden. Eine Endfassung des Haushaltes wird jedoch jedem zugänglich gemacht.

Herr Templin regt nochmals an darüber nachzudenken, dass eine 1% Regelung für die Vereinsförderrichtlinie gefunden wird. Er würde es begrüßen, wenn zukünftig         1 % des ordentlichen Aufkommens jährlich für die Vereinsförderrichtlinie zur Verfügung gestellt wird. Somit könnte das Geld immer im Haushalt bereits eingeplant werden. Aus seiner Sicht wäre ein solcher Beschluss eine Bereicherung.

Herr Templin dankt ebenfalls der Kämmerin für den vorgelegten Haushalt.

Auch Herr Warnick lobt die Transparenz der nun erstmals neuen Form mit zwei Lesungsrunden.

Zum Vorschlag von Herrn Templin merkt er an, dass dies nur durch einen Beschluss der Gemeindevertretung umsetzbar ist. Ein entsprechender Antrag muss von einer oder mehreren Fraktionen gestellt werden.

 

Ø Herr Martens verlässt um 20:21 Uhr diese Sitzung.

Es sind 5 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Tauscher meldet für diesen Automatismus Bedenken an.

Herr Templin findet, dass die Verwaltung diesen Vorschlag einbringen könnte.

Dem widerspricht Herr Tauscher. Er ist der Meinung, dass dies ein politischer Wille ist und da muss eine oder mehrere Fraktionen den entsprechenden Antrag stellen.

Frau Schwarzkopf teilt mit, dass im Jahr 2016 ein Beschluss zur Erstellung einer Photovoltaikanlage gefasst wurde. Die Kosten in Höhe von 30.000,00 € wurden eingestellt. Was passiert aber, wenn dieser Beschluss erst drei Jahre später umgesetzt wird und die Kosten eventuell höher ausfallen? Wie gestaltet sich dies dann buchhalterisch im Haushalt, möchte Frau Schwarzkopf wissen.

Frau Braune erläutert, dass Investitionsmaßnahmen in der Regel zwei Jahre lang übertragen werden. Danach muss geprüft werden, wenn höhere Gelder benötigt werden, ob eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen kann. Belaufen sich die Mehrkosten über 50.000,00 €, muss ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Mehrkosten unter 50.000,00 € kann die Kämmerin eigenständig genehmigen.

Frau Schwarzkopf fragt nochmals nach, wer dann den Beschluss vorlegen muss.

Laut Aussage von Frau Braune muss die Verwaltung den entsprechenden Beschluss einbringen und begründen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 107/18, erste Lesung, zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 107/18, erste Lesung, erfolgt einstimmig mit 5 Ja-Stimmen.