Beschlussvorschlag:

1)        Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2)        Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.

3)        Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.


Ein Antrag auf Rederecht von Herrn Michael Klein-Altenkamp, Meisenbusch 8, liegt vor.

→Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Herr Klein-Altenkamp:

„Ganz herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier kurz etwas zu sagen. Ich habe im Wesentlichen zwei oder drei Fragen, die sich auf den letzten Änderungsantrag vom 08.10.2018 von den Fraktionen DIE LINKE/Piraten, CDU/FDP und SPD/PRO beziehen. Da geht es um die Einrichtung der Straße Meisenbusch als Musterstraße. Da ist jetzt mittlerweile in der 2. oder 3. Variante dieses Antrages davon die Rede, dass dort auf jeweils der Hälfte der Straße zwei Varianten der Befestigung des Seitenbereichs 2 verbaut werden sollen. Seitenbereich 2 ist die Parkseite, Seitenbereich 1 ist die Gehwegseite. Wenn man das wörtlich nimmt, heißt das, dass auf den beiden Seiten – die Straße muss ja geteilt werden – also das hieße, dass die Straße geviertelt wird. Ich vermute mal, das ist ein Irrtum, weil in den vorigen Varianten beide Seitenbereiche angesprochen waren, und ich vermute mal, dass das auch so gemeint ist. Meine Frage ist, stimmt das? – Und was soll auf der Gehwegseite passieren? Zweite Frage ist, stimmt das, dass eine Straße geteilt wird? Denn würde ja in der Mitte der Straße die Ausgestaltung der Parkseite jeweils unterschiedlich sein. Hier sitzen einige Vertreter des nördlichen Teils und einige Vertreter des südlichen Teils. Wir fragen uns, wie Sie das entscheiden wollen, wer die wassergebundene Decke und wer die Steine bekommt. Ich wollte nochmal darauf hinweisen, dass die ganze Einrichtung der Musterstraße vor dem Hintergrund gewesen ist, dass es hinterher – falls es dazu kommt und es unterschiedlich gemacht wird – zum Rückbau der nicht bewährten Variante kommt. Das steht ja gar nicht mehr zur Debatte. Sondern es gibt einen Vorschlag, dass es einheitlich gemacht wird – und das ist die einzige vernünftige Lösung. Und da es Rasengittersteine mehrfach im Ort gibt, braucht man das nicht zu testen. Deshalb möchte ich dafür plädieren, diesen Änderungsantrag zurückzustellen. Das hat die Bürgerinitiative auch in ihrer Stellungnahme vom 04.10.18 so zum Ausdruck gebracht, dass es eine einheitliche Gestaltung gibt. Sollte es dazu nicht kommen, würde das die Bürgerinitiative auch zurückziehen – vielen Dank.“

 

Herr Warnick    als Einreicher des Antrages beantwortet die Frage von Herrn Klein-Altenkamp dahingehend, dass es richtig ist, es handelt sich um einen Irrtum. Es gab mittlerweile so viele Entwürfe und Gespräche, so dass zu es diesem Fehler beim Zusammenschreiben gekommen ist. Er betont, dass die Idee einer Musterstraße von der Bürgerinitiative kam und von den Antragseinreichern sowie der Verwaltung aufgegriffen wurde. Alle zusammen haben sich auf diesen Kompromiss geeinigt. Die Herstellung der Einheitlichkeit wurde bewusst rausgenommen, da der Beschluss rechtlich nicht beanstandet werden kann. Er vertritt die Meinung, dass man später schon eine Lösung zum Rückbau finden wird. Vielleicht sind die Anwohner auch zufrieden und wollen keinen Rückbau. Das weiß man jetzt noch nicht. Welcher Teil der Straße welchen Belag erhält, hält er für egal.

Herr Schubert    ergänzt, dass gemeint ist, im Gehwegbereich Platten, hinsichtlich des Straßenbelags Beton. Es geht also um den Seitenbereich 2 Parkbereich. Es ist sinnvoll, dort beide Varianten (HanseGrand und Rasenrippenplatten) zu testen.

 

Herr Klein-Altenkamp    betont nochmal, dass die Bürgerinitiative den Standpunkt Einheitlichkeit oder Rückbau vertreten hat und man nichts machen kann, was rechtlich keinen Bestand hat.

 

 

- Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 086/18 beteiligen sich:

- Herr Schubert

- Frau Sahlmann

- Herr Martens

- Herr Gutheins

- Herr Martens

- Herr Templin

- Herr Bültermann

 

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses diskutieren die unterschiedlichsten Varianten, was zu Missverständnissen und Dissens führt. Es wird über die vorliegenden Anträge sowie über die Drucksache der Verwaltung diskutiert. Man einigt sich schließlich auf Abstimmung in folgender Reihenfolge: 1. DS-Nr. 122/18, 2. DS-Nr. 115/18, 3. 086/18.


Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung zur DS-Nr. 115/18/2 findet keine Abstimmung statt.