1) Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.
2) Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.
3) Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
Ein Antrag auf Rederecht von Herrn Michael Klein-Altenkamp, Meisenbusch
8, liegt vor.
→Dem Antrag wird
einstimmig zugestimmt.
Herr Klein-Altenkamp:
„Ganz herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier kurz etwas zu sagen.
Ich habe im Wesentlichen zwei oder drei Fragen, die sich auf den letzten
Änderungsantrag vom 08.10.2018 von den Fraktionen DIE LINKE/Piraten, CDU/FDP
und SPD/PRO beziehen. Da geht es um die Einrichtung der Straße Meisenbusch als
Musterstraße. Da ist jetzt mittlerweile in der 2. oder 3. Variante dieses
Antrages davon die Rede, dass dort auf jeweils der Hälfte der Straße zwei Varianten
der Befestigung des Seitenbereichs 2 verbaut werden sollen. Seitenbereich 2 ist
die Parkseite, Seitenbereich 1 ist die Gehwegseite. Wenn man das wörtlich
nimmt, heißt das, dass auf den beiden Seiten – die Straße muss ja geteilt
werden – also das hieße, dass die Straße geviertelt wird. Ich vermute mal, das
ist ein Irrtum, weil in den vorigen Varianten beide Seitenbereiche angesprochen
waren, und ich vermute mal, dass das auch so gemeint ist. Meine Frage ist,
stimmt das? – Und was soll auf der Gehwegseite passieren? Zweite Frage ist,
stimmt das, dass eine Straße geteilt wird? Denn würde ja in der Mitte der
Straße die Ausgestaltung der Parkseite jeweils unterschiedlich sein. Hier
sitzen einige Vertreter des nördlichen Teils und einige Vertreter des südlichen
Teils. Wir fragen uns, wie Sie das entscheiden wollen, wer die wassergebundene
Decke und wer die Steine bekommt. Ich wollte nochmal darauf hinweisen, dass die
ganze Einrichtung der Musterstraße vor dem Hintergrund gewesen ist, dass es
hinterher – falls es dazu kommt und es unterschiedlich gemacht wird – zum
Rückbau der nicht bewährten Variante kommt. Das steht ja gar nicht mehr zur
Debatte. Sondern es gibt einen Vorschlag, dass es einheitlich gemacht wird –
und das ist die einzige vernünftige Lösung. Und da es Rasengittersteine
mehrfach im Ort gibt, braucht man das nicht zu testen. Deshalb möchte ich dafür
plädieren, diesen Änderungsantrag zurückzustellen. Das hat die Bürgerinitiative
auch in ihrer Stellungnahme vom 04.10.18 so zum Ausdruck gebracht, dass es eine
einheitliche Gestaltung gibt. Sollte es dazu nicht kommen, würde das die
Bürgerinitiative auch zurückziehen – vielen Dank.“
Herr Warnick als Einreicher des Antrages beantwortet die Frage von Herrn
Klein-Altenkamp dahingehend, dass es richtig ist, es handelt sich um einen
Irrtum. Es gab mittlerweile so viele Entwürfe und Gespräche, so dass zu es
diesem Fehler beim Zusammenschreiben gekommen ist. Er betont, dass die Idee
einer Musterstraße von der Bürgerinitiative kam und von den Antragseinreichern
sowie der Verwaltung aufgegriffen wurde. Alle zusammen haben sich auf diesen
Kompromiss geeinigt. Die Herstellung der Einheitlichkeit wurde bewusst
rausgenommen, da der Beschluss rechtlich nicht beanstandet werden kann. Er
vertritt die Meinung, dass man später schon eine Lösung zum Rückbau finden
wird. Vielleicht sind die Anwohner auch zufrieden und wollen keinen Rückbau.
Das weiß man jetzt noch nicht. Welcher Teil der Straße welchen Belag erhält,
hält er für egal.
Herr Schubert
ergänzt, dass gemeint ist, im Gehwegbereich Platten, hinsichtlich des
Straßenbelags Beton. Es geht also um den Seitenbereich 2 Parkbereich. Es ist
sinnvoll, dort beide Varianten (HanseGrand und Rasenrippenplatten) zu testen.
Herr Klein-Altenkamp
betont nochmal, dass die Bürgerinitiative den Standpunkt Einheitlichkeit
oder Rückbau vertreten hat und man nichts machen kann, was rechtlich keinen
Bestand hat.
- Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt an der Sitzung teil – 10
Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
An der Aussprache zur DS-Nr.
086/18 beteiligen sich:
- Herr Schubert
- Frau Sahlmann
- Herr Martens
- Herr Gutheins
- Herr Martens
- Herr Templin
- Herr Bültermann
•Die Mitglieder des Hauptausschusses
diskutieren die unterschiedlichsten Varianten, was zu Missverständnissen und
Dissens führt. Es wird über die vorliegenden Anträge sowie über die Drucksache
der Verwaltung diskutiert. Man einigt sich schließlich auf Abstimmung in
folgender Reihenfolge: 1. DS-Nr. 122/18, 2. DS-Nr. 115/18, 3. 086/18.
Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung zur DS-Nr. 115/18/2
findet keine Abstimmung statt.