Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Ernsting

erläutert die Hintergründe zu dem Bebauplan-Verfahren. Neben der Anpassung von Nutzungsmaßen soll für das gesamte Plangebiet geregelt werden, die zulässigen Einfriedungshöhen zu verändern (künftig 1,50 m straßenseitig, 2,00 m rückwertig). DS-Nr. 130/18 ergänzt den Aufstellungsbeschluss, DS-Nr. 131/18 ermöglicht die öffentliche Auslegung. Es handelt sich um einen Textbebauungsplan, den die Verwaltung selber erstellt, ohne externes Büro.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

Frau Sahlmann hat an der Diskussion und Beschlussabstimmung nach $ 22 BbgKVerf nicht teilgenommen