Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Erweiterung des Hortes „Am Hochwald“ auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 1999, 2001 u.a., vgl. Anlage D) zu.

2)        Die investiven Gesamtkosten der Maßnahme (Maßnahmen-Nr. M-000597) belaufen sich nach der Kostenberechnung, Stand 25.10.2018, auf insgesamt 2.596.200 EUR, die wie folgt im Finanzhaushalt zu veranschlagen sind:

Haushalt 2018:         310.000 EUR

Haushalt 2019:      1.200.000 EUR

Haushalt 2020:      1.086.200 EUR


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 129/18 wurde bisher in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                      7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Kulturausschuss                   7 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen

 

 

Frau Dettke informiert, dass sie die Stimmenthaltung im Kulturausschuss war. Sie kann der vorliegenden Drucksache nur zustimmen, wenn der Bau für verschiedene Generationen genutzt wird. Haushalterisch wird dieser Bau für 80 Jahre Nutzung gebaut.

Dieser Aussage widerspricht die Kämmerin und informiert, dass die Gemeinde Kleinmachnow dieses Gebäude bauen, aber nach Fertigstellung an den KITA-Verbund übertragen wird. Der KITA-Verbund ist somit nicht an die 80 Jahre Abschreibung gebunden, sondern wird das Gebäude über 33 Jahre abschreiben.

Frau Dettke führt fort und sieht die Lage zwischen dem betreuten Wohnen und dem seniorengerechten Wohnen als ideal dafür an, dass dieses Gebäude generationsübergreifend genutzt werden kann. Sie kann es nicht befürworten, für 43 zu betreuende Kinder so einen Luxusneubau zu errichten.

Herr Templin macht deutlich, dass die Gemeinde die Verpflichtung hat, diese Hortplätze nachzuweisen. Er wird der vorliegenden Beschlussvorlage zustimmen. Eine Umnutzung jetzt zu planen, würde erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen.

Auf die Frage von Herrn Templin im Kulturausschuss, ob sich die Platzkosten entsprechend erhöhen und somit der Kita-Beitrag, konnte die Kämmerin eine Aussage geben. Sie informiert, dass eine Erhöhung des KITA-Beitrages vorerst nicht erfolgt.

Herr Dr. Vosseler hat eine Nachfrage zum Thema „Erhöhung der Betreuungskosten pro Kind“. Er möchte gern wissen, wie die Erhöhung im zweistelligen Bereich sich prozentual auswirkt. Frau Braune informiert, dass die Erhöhung pro Monat und Kind bei ca. 10,00 € bis 15,00 € liegt.

Herr Dr. Vosseler fragt nochmals konkreter nach. Wie hoch liegen die derzeitigen Kosten pro Kind/Monat und wo liegen die Kosten dann nach Übertragung der Erweiterung des Hortes pro Kind/Monat.

Llaut Frau Braune wird diese Beantwortung  nachgereicht.

Herr Harmsen merkt an, dass es einen Grundsatzbeschluss dazu gibt und jetzt liegt heute der Errichtungsbeschluss vor. Er versteht unter einem Grundsatzbeschluss, dass damit der Wille bekundet wird, dass ein Hort gebaut werden soll und beschrieben wird, was gewollt ist. Somit müsste die Anforderung an das Gebäude definiert sein. Aus seiner Sicht sollten dann aber in der Kalkulationsphase keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.

Des Weiteren stellt er fest, dass die Außenanlagen noch nicht sauber kalkuliert sind. Wie hoch ist damit das Risiko, dass noch eine deutliche Kostenerhöhung kommen könnte?

Zum Thema „Außenanlagen“ informiert Frau Braune, dass die Gestaltung der Außenanlagen noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Kosten sind schon berücksichtigt und werden sich  in dem Rahmen der Planung bewegen.

Herr Piecha antwortet auf die Anmerkung von Herrn Harmsen und teilt mit, dass ein Grundsatzbeschluss besagt, dass aus einer Notwendigkeit heraus etwas gemacht werden möchte. Zur Erweiterung des Hortes fand ein Architektenwettbewerb statt. Das Architekturbüro KiS hat den Wettbewerb gewonnen und hat die Kosten zusammengestellt. Im Planungsverlauf haben sich nun Veränderungen ergeben, was nicht untypisch ist.

Frau Schwarzkopf berichtet zum Thema „Photovoltaikanlage“, dass es einen Beschluss aus dem Jahre 2010 gibt, wo beschlossen wurde, dass die Dächer von kommunalen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Seit dieser Zeit gab es diverse Nachfragen ihrerseits an die Verwaltung zu diesem Thema. Sie möchte nun wissen, ob die eingestellten Mittel in Höhe von 30.000,00 € aus dem Jahr 2016 nun die Mittel für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Erweiterung Hort sind.

Frau Braune berichtet, dass Mittel für die Errichtung einer Photovoltaikanlage, aufgrund der aktuellen Informationen des Architekturbüros, in Höhe von 20.000,00 € berücksichtigt wurden.

Frau Schwarzkopf fragt nochmals deutlich nach, wo die Mittel in Höhe von

30.000,00 € aus dem Jahre 2016 verblieben sind. Die Mittel in Höhe von 20.000,00 € für die Photovoltaikanlage „Erweiterung Hort“ sind zusätzliche Mittel.

Herr Templin fragt nach, ob bei der Erweiterung Hort Am Hochwald auch an Kunst am Bau gedacht wurde? Auch dazu gab es einen Beschluss, dass grundsätzlich ein bestimmter Prozentbetrag bei allen Bauvorhaben in Kleinmachnow für Kunst am Bau ausgeben wird.

Frau Braune informiert, dass ihr dazu aus den jetzigen Unterlagen nichts bekannt ist.

Herr Roß merkt an, dass Kunst am Bau bei öffentlichen Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu muss aber die Bauverwaltung eine Aussage geben können.  

Des Weiteren warnt Herr Roß davor, die genannten Kosten immer abschließend zu betrachten. Es handelt sich hierbei um eine Entwurfsplanung, auf Basis der DIN 276. Die Architekten machen nun eine Ausführungsplanung nach einzelnen Gewerken. Die Kosten können sich jederzeit nochmals ändern.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 129/18 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 129/18 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.