Sitzung: 26.11.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 091/18/1
1)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2)
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
3)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 091/18/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.12.2018 zu setzen.