Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nimmt Frau Sahlmann an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Beschlussvorschlag:

1)        Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der geänderten Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen) weitergeführt.

Zugleich wird der Geltungsbereich erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 1).

2)        In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017 (vgl. Anlage 2; ohne Anlagen) sollen auch die Regelungen zur Einfriedungshöhe modifiziert werden. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

3)        Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

4)        Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 130/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2018 zu setzen.