Sitzung: 26.11.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 131/18
Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung nimmt Frau Sahlmann an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (Textbebauungsplan) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und Einfriedungen sowie die Begründung werden gebilligt.
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.