Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung nimmt Frau Sahlmann an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Busch­grabensee“ (Textbebauungsplan) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und Einfriedungen sowie die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.         Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.