Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung
Als Tischvorlagen wurden an alle Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter folgende Unterlagen verteilt:
· DS-Nr.
122/18/1 – Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, hier:
Planungsvorgaben zur Entwurfsplanung für das Gesamtquartiert
(Grundsatzbeschluss) und erste Baumaßnahme im Meisenbusch - Antrag der Fraktion
BIK
· DS-Nr.
158/18 - Durchführung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
· Beantwortung
von Anfragen
·
Auflistung der offenen Arbeitsaufträge
·
Rechenschaftsbericht Bürgerhaushalt
Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Warnick für die Fraktionen Die LINKE./PIRATEN, SPD/PRO und CDU/FDP – Absetzung
des Tagesordnungspunktes 10.1 „Verbesserung der Verkehrssituation in der
Sommerfeld-Siedlung“
Frau Sahlmann spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.
Frau Dettke
Ich wollte mal die Juristen fragen, wenn wir das heute beschließen und
sich im Januar herausstellt, dass wir die Bürger zu Unrecht mit einer Rechnung
belangen würden, die vielleicht in zwei Jahren gestellt wird, steht doch der Entscheidung
heute nichts im Weg?
Bürgermeister Herr Grubert
Ich pflichte den Ausführungen von Frau Sahlmann bei. Die
Beschlussvorlage DS-Nr. 086/18 werde ich heute nicht zurückziehen. Heute soll
nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden über das, was gemacht werden muss.
Der gebührenfähige Beschluss, der Errichtungsbeschluss, wird voraussichtlich
erst im Sommer des kommenden Jahres folgen. Wenn dann eine Änderung des
Kommunalabgabengesetzes ansteht, kann man den Beschluss verschieben.
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Nach Annahme des Geschäftsordnungsantrages
auf Vertagung gab es noch Wortmeldungen von:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Templin
Herr Martens
Herr Schubert
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Schauen wir uns noch einmal § 10 der Geschäftsordnung an. Im Absatz 1
steht:
„Die Gemeindevertretung kann die Tagesordnungspunkte a) durch die
Entscheidung in der Sache abschließen oder b) auf der Grundlage eines
Geschäftsordnungsantrages verweisen oder ihre Beratung vertagen.“
Von daher wird in der Geschäftsordnung nicht unterschieden zwischen der
Person des Einreichers. Die Aufstellung der Tagesordnung ist so geregelt, dass
der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Tagesordnung im Benehmen mit dem
Bürgermeister festlegt. Jetzt sind Gesichtspunkte aufgetaucht, die eine
mehrheitliche Entscheidung herbeigeführt haben. Wir halten uns an die
Geschäftsordnung.
Bürgermeister Herr Grubert
Es ist sicherlich möglich, den Tagesordnungspunkt wieder zu vertagen.
Das würde aber bedeuten, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen und behandelt
wird und dann ein Antrag auf Vertagung gestellt wird. Der Tagesordnungspunkt
kann nicht bei der Feststellung der Tagesordnung vertagt werden.
Persönliche Erklärung von Frau Sahlmann
Ich finde es unwahrscheinlich, was hier läuft. Der Bürgermeister hat
alles getan, damit die Verkehrssicherungspflicht im Sinne der Bürger in der
Sommerfeld-Siedlung aufrechterhalten bleibt, deren Zustand sehr schlecht ist,
was durch die Gutachten auch nachgewiesen worden ist. Deswegen bin ich sehr
entsetzt, dass die Gemeindevertreter hier nicht versuchen einen Kompromiss zu
finden, damit wir in der Sache vorankommen.
Weitere Wortmeldungen von:
Frau Scheib
Frau Dettke
Herr Liebrenz
Ø
Auf
Bitte von Herrn Liebrenz zitiert der Vorsitzende noch einmal den eben
vorgelesenen Auszug aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung.
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Im § 35 Abs. 2 der BbgKVerf steht im letzten Satz:
„Tagesordnungspunkte dürfen nur mit Zustimmung der Person oder
Personengruppe, die die Aufnahme des Tagesordnungspunktes nach Absatz 1 Satz 1
oder 2 veranlasst hat, abgesetzt werden.“
Vom Bürgermeister haben wir gehört, dass er mit der Absetzung nicht
einverstanden ist.
Weitere Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2018 liegen nicht vor.
Die geänderte Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der
Gemeindevertretung am 13. Dezember 2018 wird festgestellt.