Als Tischvorlagen wurden an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter folgende Unterlagen verteilt:

·       DS-Nr. 122/18/1 – Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, hier: Planungsvorgaben zur Entwurfsplanung für das Gesamtquartiert (Grundsatzbeschluss) und erste Baumaßnahme im Meisenbusch - Antrag der Fraktion BIK

·       DS-Nr. 158/18 - Durchführung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)

·       Beantwortung von Anfragen

·       Auflistung der offenen Arbeitsaufträge

·       Rechenschaftsbericht Bürgerhaushalt

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Warnick für die Fraktionen Die LINKE./PIRATEN, SPD/PRO und CDU/FDP – Absetzung des Tagesordnungspunktes 10.1 „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeld-Siedlung“

Frau Sahlmann spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Frau Dettke

Ich wollte mal die Juristen fragen, wenn wir das heute beschließen und sich im Januar herausstellt, dass wir die Bürger zu Unrecht mit einer Rechnung belangen würden, die vielleicht in zwei Jahren gestellt wird, steht doch der Entscheidung heute nichts im Weg?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich pflichte den Ausführungen von Frau Sahlmann bei. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 086/18 werde ich heute nicht zurückziehen. Heute soll nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden über das, was gemacht werden muss. Der gebührenfähige Beschluss, der Errichtungsbeschluss, wird voraussichtlich erst im Sommer des kommenden Jahres folgen. Wenn dann eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ansteht, kann man den Beschluss verschieben.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Nach Annahme des Geschäftsordnungsantrages auf Vertagung gab es noch Wortmeldungen von:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

Herr Martens

Herr Schubert

 

 

Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schauen wir uns noch einmal § 10 der Geschäftsordnung an. Im Absatz 1 steht:

„Die Gemeindevertretung kann die Tagesordnungspunkte a) durch die Entscheidung in der Sache abschließen oder b) auf der Grundlage eines Geschäftsordnungsantrages verweisen oder ihre Beratung vertagen.“

 

Von daher wird in der Geschäftsordnung nicht unterschieden zwischen der Person des Einreichers. Die Aufstellung der Tagesordnung ist so geregelt, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister festlegt. Jetzt sind Gesichtspunkte aufgetaucht, die eine mehrheitliche Entscheidung herbeigeführt haben. Wir halten uns an die Geschäftsordnung.

Bürgermeister Herr Grubert

Es ist sicherlich möglich, den Tagesordnungspunkt wieder zu vertagen. Das würde aber bedeuten, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen und behandelt wird und dann ein Antrag auf Vertagung gestellt wird. Der Tagesordnungspunkt kann nicht bei der Feststellung der Tagesordnung vertagt werden.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Sahlmann

Ich finde es unwahrscheinlich, was hier läuft. Der Bürgermeister hat alles getan, damit die Verkehrssicherungspflicht im Sinne der Bürger in der Sommerfeld-Siedlung aufrechterhalten bleibt, deren Zustand sehr schlecht ist, was durch die Gutachten auch nachgewiesen worden ist. Deswegen bin ich sehr entsetzt, dass die Gemeindevertreter hier nicht versuchen einen Kompromiss zu finden, damit wir in der Sache vorankommen.

 

 

Weitere Wortmeldungen von:

Frau Scheib

Frau Dettke

Herr Liebrenz

 

 

Ø  Auf Bitte von Herrn Liebrenz zitiert der Vorsitzende noch einmal den eben vorgelesenen Auszug aus der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

 

 

Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Im § 35 Abs. 2 der BbgKVerf steht im letzten Satz:

„Tagesordnungspunkte dürfen nur mit Zustimmung der Person oder Personengruppe, die die Aufnahme des Tagesordnungspunktes nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 veranlasst hat, abgesetzt werden.“

Vom Bürgermeister haben wir gehört, dass er mit der Absetzung nicht einverstanden ist.

 

 

Weitere Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2018 liegen nicht vor.

 

 

Die geänderte Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2018 wird festgestellt.