Sitzung: 13.12.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 091/18/1
2.
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
3.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt
zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
· Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung u. Teil B Textliche Festsetzungen
nur zur Information:
· DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 091/18/1 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
091/18/1:
Die DS-Nr. 091/18/1 wird mehrheitlich beschlossen.