Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Lutter

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Storch, Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Herr Kreemke, Herr Schubert, Herr Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Ernsting, Herr Lutter

 

Diskussionspunkte sind:

-            Warum künftig 1,3 m hohe Zäune und nicht 1,5 m?

-            Wie hoch müssten die Zäune sein, damit Wildschweine sie nicht überspringen können? Reichen 1,30 m aus?

-            Die Vorgärten in der Siedlung Stolper Weg sollen laut B-Plan möglichst offen gestaltet werden. Warum sollen jetzt seitlich 2,0 m hohe Trennungen zwischen den Grundstücken erlaubt sein? Das würde gerade bei den kleinen und schmalen Grundstücken den „Käfigcharakter“ verstärken.

-            Der Charakter würde durch das Zulassen von höheren Zäunen generell völlig verändert.

-            Wie viel Fälle von Wildschweinschäden sind bisher bekannt?

-            Es sollte versucht werden, nur 1,30 m hohe Zäune zuzulassen, um das städtebauliche und grünordnerische Bild erhalten zu können.

-            Weniger die Höhe ist zu diskutieren, als vielmehr die Ausführung. Zum Schutz vor Wildschweinen muss vor allem ein stabiler, tatsächlich wildschweinsicherer Zaun gebaut werden. Das Thema sollte daher vorrangig die Bauweise sein.

-            Der Beschluss von 2016, mit dem die Anpassung der Zaunhöhen in den verschiedenen Bebauungsplänen gefordert wird, verlangt nicht, einheitlich auf 1,50 m zu erhöhen. Vorgesehen ist im Beschluss, auf das Ortsbild im jeweiligen Wohngebiet zu achten und das Maß mit Augenmaß anzuheben.

-            Die Lösung wäre vielleicht eher, die Wildschweine zu dezimieren.


Abstimmungsergebnis:

8 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit