Sitzung: 21.01.2019 Bauausschuss
Herr Kreemke
Das Bauvorhaben auf
dem Grundstück Hohe Kiefer Nr. 158, entspricht das dem dort rechtswirksamen
Bebauungsplan?
Herr Lutter
Das Vorhaben hat
eine Baugenehmigung, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
wurden, was die Kubatur dieses Gebäudes betrifft, nicht erteilt.
Herr Gutheins – LoF–Nr. 066/19
Auf dem Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 19,
vom Zehlendorfer Damm aus kommend nach etwa 200 Metern, wird ein Haus
umgebaut. Dort wurden ca. 1,50 m hinter der Grundstücksgrenze 2,50 m hohe
Betonpfeiler aufgestellt. Vor kurzem ist straßenseitig ein Zaun aufgestellt
worden. Sind diese hohen Betonpfeiler überhaupt zulässig?
Herr Lutter
Das Bauvorhaben ist
uns bekannt. Es gibt eine Baugenehmigung. Wir haben Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde
aufgenommen, die das Bauvorhaben noch einmal überprüft. Wir werden Sie entsprechend
informieren.
Frau Storch – LoF–Nr. 067/19
Ist der Gemeinde
bekannt, dass die MWA GmbH im Zusammenhang mit ihren Leitungsarbeiten im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg einige
Straßenlampen entfernt und nicht wieder neu errichtet hat? Es sind nur Provisorien
aufgestellt worden. Ich bitte darum, dort einmal nachzuprüfen.
Herr Ernsting
Ich werde den
Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft bitten, das zu prüfen und im
UVO-Ausschuss am kommenden Mittwoch über das Ergebnis informieren.
Frau Sahlmann
Stimmt die Gemeinde
bei Bauvorhaben, wie zum Beispiel beim BV Hohe Kiefer 158 zu, dass die
öffentlichen Flächen über mehrere Monate hinweg als Lagerflächen genutzt werden?
Herr Ernsting
Für Baustelleneinrichtungsflächen
sind bei uns im Fachbereich Genehmigungen zu beantragen. Die Genehmigungen sind
kostenpflichtig. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss die öffentlich
genutzte Fläche wieder genauso hergestellt werden wie sie vorher war. Dafür
wird ein entsprechendes Pflasterprotokoll gefertigt und es erfolgt eine Abnahme
durch die Verwaltung. Auch zu dieser Frage können wir im bevorstehenden UVO-Ausschuss
eine kurze Info geben.
Frau Sahlmann
Ist Ihnen, Herr
Schubert, bekannt, dass auf den Waldflächen Wolfswerder/Am Rund großflächige
Rodungen stattfinden? Angesichts dessen, dass Sie ja damals gesagt haben, man
möchte dort Waldgrundstücke erhalten und nur kleine Häuser auf Waldparzellen zulassen?
Weil es Außenbereich ist, ist nicht die Gemeinde zuständig, sondern die Forstbehörde.
Es werden Tatsachen geschaffen, bevor überhaupt die Flächen im FNP umgewidmet
sind.
Herr Schubert
Ich weiß nichts
darüber, gehe aber davon aus, dass Baumfällungen auch im Außenbereich genehmigt
werden müssen. Da sollte die Forstbehörde aufgefordert werden, zu prüfen.
Herr Ernsting
Wir hatten die zuständige
Oberförsterei Potsdam bereits vor Weihnachten über die Arbeiten informiert. Deren
Mitarbeiter waren daraufhin vor Ort und haben sich das angesehen. Laut Forstbehörde
bestand kein Bedarf, einzuschreiten, es handelte sich um zulässige Arbeiten.
Allein durch
Baumfällungen entsteht noch kein Baurecht. Richtig ist allerdings, dass der
langfristige Erhalt von Einzelbäumen nur möglich wird, wenn die
Bauleitplanverfahren zügig vorangetrieben werden und sich jetzt nicht hinziehen.
Dann könnten wir durch Festsetzung von Erhaltungsbindungen im Bebauungsplan versuchen,
Baumbestand zu sichern.
Herr Schubert
Ende Februar endet
die reguläre Fällzeit, dann darf nicht mehr gerodet werden. Vor der nächsten
Fällperiode sollten wir mit den Bauleitplan-Verfahren weiter vorangekommen
sein.
Herr Sahlmann
Gehe ich richtig in
der Annahme, dass die Problematik Sommerfeldsiedlung in der März-Sitzung
weitergeführt wird?
Herr Ernsting
Der Bürgermeister
hatte in der Sitzung der Gemeindevertretung vor Weihnachten sehr deutlich
gemacht, dass wir eine Entscheidung wünschen. Deswegen werden wir die
Problematik Sommerfeldsiedlung wieder auf die Tagesordnung nehmen.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.05
Uhr
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung um
20.06 Uhr