Herr Kreemke

Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Hohe Kiefer Nr. 158, entspricht das dem dort rechtswirksamen Bebauungsplan?

 

Herr Lutter

Das Vorhaben hat eine Baugenehmigung, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden, was die Kubatur dieses Gebäudes betrifft, nicht erteilt.

 

Herr Gutheins – LoF–Nr. 066/19

Auf dem Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 19, vom Zehlendorfer Damm aus kommend nach etwa 200 Metern, wird ein Haus umgebaut. Dort wurden ca. 1,50 m hinter der Grundstücksgrenze 2,50 m hohe Betonpfeiler aufgestellt. Vor kurzem ist straßenseitig ein Zaun aufgestellt worden. Sind diese hohen Betonpfeiler überhaupt zulässig?

 

Herr Lutter

Das Bauvorhaben ist uns bekannt. Es gibt eine Baugenehmigung. Wir haben Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde aufgenommen, die das Bauvorhaben noch einmal überprüft. Wir werden Sie entsprechend informieren.

 

Frau Storch – LoF–Nr. 067/19

Ist der Gemeinde bekannt, dass die MWA GmbH im Zusammenhang mit ihren Leitungsarbeiten im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg einige Straßenlampen entfernt und nicht wieder neu errichtet hat? Es sind nur Provisorien aufgestellt worden. Ich bitte darum, dort einmal nachzuprüfen.

 

Herr Ernsting

Ich werde den Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft bitten, das zu prüfen und im UVO-Ausschuss am kommenden Mittwoch über das Ergebnis informieren.

 

Frau Sahlmann

Stimmt die Gemeinde bei Bauvorhaben, wie zum Beispiel beim BV Hohe Kiefer 158 zu, dass die öffentlichen Flächen über mehrere Monate hinweg als Lagerflächen genutzt werden?

 

Herr Ernsting

Für Baustelleneinrichtungsflächen sind bei uns im Fachbereich Genehmigungen zu beantragen. Die Genehmigungen sind kostenpflichtig. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss die öffentlich genutzte Fläche wieder genauso hergestellt werden wie sie vorher war. Dafür wird ein entsprechendes Pflasterprotokoll gefertigt und es erfolgt eine Abnahme durch die Verwaltung. Auch zu dieser Frage können wir im bevorstehenden UVO-Ausschuss eine kurze Info geben.

 

Frau Sahlmann

Ist Ihnen, Herr Schubert, bekannt, dass auf den Waldflächen Wolfswerder/Am Rund großflächige Rodungen stattfinden? Angesichts dessen, dass Sie ja damals gesagt haben, man möchte dort Waldgrundstücke erhalten und nur kleine Häuser auf Waldparzellen zulassen? Weil es Außenbereich ist, ist nicht die Gemeinde zuständig, sondern die Forstbehörde. Es werden Tatsachen geschaffen, bevor überhaupt die Flächen im FNP umgewidmet sind.

 

Herr Schubert

Ich weiß nichts darüber, gehe aber davon aus, dass Baumfällungen auch im Außenbereich genehmigt werden müssen. Da sollte die Forstbehörde aufgefordert werden, zu prüfen.

 

Herr Ernsting

Wir hatten die zuständige Oberförsterei Potsdam bereits vor Weihnachten über die Arbeiten informiert. Deren Mitarbeiter waren daraufhin vor Ort und haben sich das angesehen. Laut Forstbehörde bestand kein Bedarf, einzuschreiten, es handelte sich um zulässige Arbeiten.

Allein durch Baumfällungen entsteht noch kein Baurecht. Richtig ist allerdings, dass der langfristige Erhalt von Einzelbäumen nur möglich wird, wenn die Bauleitplanverfahren zügig vorangetrieben werden und sich jetzt nicht hinziehen. Dann könnten wir durch Festsetzung von Erhaltungsbindungen im Bebauungsplan versuchen, Baumbestand zu sichern.

 

Herr Schubert

Ende Februar endet die reguläre Fällzeit, dann darf nicht mehr gerodet werden. Vor der nächsten Fällperiode sollten wir mit den Bauleitplan-Verfahren weiter vorangekommen sein.

 

Herr Sahlmann

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Problematik Sommerfeldsiedlung in der März-Sitzung weitergeführt wird?

 

Herr Ernsting

Der Bürgermeister hatte in der Sitzung der Gemeindevertretung vor Weihnachten sehr deutlich gemacht, dass wir eine Entscheidung wünschen. Deswegen werden wir die Problematik Sommerfeldsiedlung wieder auf die Tagesordnung nehmen.

 

Ende der öffentlichen Sitzung um 20.05 Uhr

 

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung um 20.06 Uhr