Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Lutter

Erläutert einleitend.

Die Bedingungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor. Die Änderung des Bebauungsplanes würde eine Abkehr von den bisherigen städtebaulichen Überlegungen bedeuten und ggf. Folgeanträge von anderen Eigentümern auslösen, bei denen ähnliche Situationen bestehen. Wir raten daher, keine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten, sondern den Antrag abzulehnen.

Die seitens der Eigentümer gewünschte Änderung des Bebauungsplanes würde die Rücknahme des Dauerwohnrechts für das Grundstück Ringweg 26 A beinhalten sowie die Aufnahme der Grundstücke Erlenweg 93/95 in die textliche Festsetzung Nr. 1.3, als Grundstücke mit Dauerwohnrecht.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Gutheins, Frau Sahlmann, Herr Lutter, Frau Storch, Herr Krüger, Herr Ernsting, Herr Schramm, Herr Kreemke, Herr Schubert

 

Herr Wolschon nimmt ab 19.02 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Meinungsbild des Bauausschusses

Seitens des Bauausschusses wird eine Änderung des Bebauungsplanes mehrheitlich nicht empfohlen. Ein Baurechtstausch wäre für das dem B-Plan zugrundeliegende Abwägungsgerüst keine tragende Lösung.

 

Abstimmungsergebnis zum Meinungsbild des Bauausschusses:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 3 Enthaltungen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes nicht zu entsprechen.