Die schriftliche Anfrage zum Bannwald von Frau Sahlmann wurde schriftlich beantwortet (s. Anlage 3).

 

Anfrage von Frau Storch:

„Es betrifft die Baumaßnahmen der MWA im Bereich Kiefernweg, Haeckelstraße, Käthe-Kollwitz-Straße. Im Bereich Kiefernweg und Haeckelstraße sind noch die alten Lampen vorhanden. Wir haben gelernt, das ist das Rostocker Modell mit zum Teil maroden Betonpfosten. Die sind im Zuge der Rohrverlegungsarbeiten zum Teil entfernt und jetzt wieder aufgestellt worden. Nun gibt es drei verschiedene Modelle: die alten Betonpfeiler, die offenbar noch standfest sind und die Rostocker Köpfe auf neuen Metallpfosten. Das ist in Ordnung und von der Optik her sieht das gut aus. Aber was gar nicht geht, sind diese Provisorien, so eine Art Peitschenlampen, die mitten im Kiefernweg stehen und eine in der Haeckelstraße. Die Baumaßnahmen sind beendet und ich sehe keine Anstalten dafür, dass dort etwas verändert wird. Das geht schon wegen der Optik nicht.“

 

Die Verwaltung wird eine Aufstellung einheitlicher Lampenmodelle – hier Rostocker Modell –veranlassen.

 

Anfragen Herr Liebrenz:

1. „Wir haben die Situation, dass in den Zufahrtsbereichen zum Europarc jeweils an den Kreisverkehren ja wie bekannt Videoüberwachung installiert ist, die schön in das öffentliche Straßenland hineingucken. D. h., jeder der sich im Bereich Dreilinden als Einwohner befindet, wird also permanent bei der Zu- und Abfahrt überwacht und kann sich dem auch nicht entziehen, weil es die einzige Möglichkeit überhaupt ist bei MC Donald vorbei in seinen Bereich zu kommen. Genauso sieht es auf der anderen Seite aus, Stahnsdorfer Damm. Betrieben werden diese Kameras von privater Seite oder von der Gemeinde?“

Frau Leißner: „Sie werden vom Europarc betrieben.“

Herr Liebrenz weiter: „Also privat. Da sind die Anforderungen doch ein Stück weit höher, wenn ein privater Betreiber das macht. Wie kommen wir an die konkrete Sicherheitsbewertung heran, die das unabdingbar erforderlich macht? Und insbesondere die Einwohner, die im Bereich Dreilinden wohnen, ich finde das geht gar nicht, weil sie auch gar nicht durch den Europarc fahren, sie haben damit nichts zu tun und sich trotzdem permanent der Überwachung aussetzen.“

2. Wie wir ja auch in der letzten Bauausschusssitzung mitbekommen haben, gibt es offenbar ein Problem mit Wildschweinen in der Form, dass man jetzt über verschiedene bauliche Maßnahmen zur Abgrenzung nach außen etc. nachdenkt. Wir haben auf der anderen Seite Jagdpächter. Die Situation eines Jagdpächters ist auch eine völlig private Art die aus dem BGB von seiner rechtlichen Systematik abgeleitet wird. Das ist so, definitiv. Wer genau vergibt eigentlich die Jagdpacht, also wer ist das genau? Ist von unserer Seite im Gegensatz dazu vielleicht ein Modell eines klassischen Stadtjägers denkbar, denn der würde ja aufgrund der Aufgabenzuweisung ganz anders in dem Bereich agieren können? Ein Jagdpächter kann jagen, er muss es aber nicht. Wäre es denkbar, dieses grundsätzliche Modell der Bejagung der Wildschweine insbesondere im Ort zu ändern?“

Beantwortung Frau Leißner:

Zu 1.: „Mein letzter Stand in Bezug auf die Videoüberwachung im Europarc ist, dass das Attrappen sind. In der Vergangenheit waren es keine Attrappen. Hierzu gingen damals auch mehrere Bürgerbeschwerden bei uns ein. Daraufhin wurde eine Begutachtung mit uns, dem Europarc und der LDA (Landesbeauftragte für Datenschutz) durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass der öffentliche Bereich gefilmt wurde. Daraufhin wurden die Aufnahmen eingestellt.“

Nachfrage Herr Liebrenz: “Dann wäre es auch legitim, dass zu veröffentlichen.“

Antwort Frau Leißner: „Darüber wurde damals berichtet.“

Zu 2:

Die Jagdpacht wird von der Jagdgenossenschaft vergeben. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft (§ 9 BJagdG).

Es mag grundsätzlich möglich sein, einen Stadtjäger einzustellen. Zurzeit ist es jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Zurzeit stehen uns zwei Jagdpächter und zehn Jäger zur Seite. Diese agieren ehrenamtlich und die meisten gehen noch einem Beruf nach. Aber trotzdem kann der zeitliche Einsatz und die Erfahrung von 12 Personen nicht von einer Vollzeitkraft allein aufgewogen werden.  Dieser eine Stadtjäger könnte auch nicht in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk jagen, dies steht allein den Jagdpächtern zu. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Stahnsdorf und Kleinmachnow umfasst die Waldflächen in Kleinmachnow, in Stahnsdorf und den Südwestkirchhof, als größere Flächen und einige kleine Waldflächen, die privaten Eigentümern gehören. Auf anderen Flächen, insbesondere in befriedeten Bezirken, ruht die Jagd (§ 6 BJagdG), d. h. die Jagd ist hier grundsätzlich verboten. Der befriedete Bezirk umfasst alle Gebäude die zum gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen dienen, die zugehörigen Gärten etc. Dazu gehören auch öffentliche Grünanlagen, Sportanlagen u. ä. Hier kann jeder Eigentümer einen Antrag auf Genehmigung der Jagdhandlungen stellen. Die Jagdhandlung darf jedoch nur ein Jäger vornehmen. Nur in diesen befriedeten Bereichen könnte ein Stadtjäger mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde tätig werden und auch nur auf gemeindeeigenen Flächen. Wenn das Wild dann in eine dem Jagdbezirk angehörige Waldfläche laufen würde, dürfte der Stadtjäger nicht weiter tätig werden, da er sich sonst der Jagdwilderei (§ 292 StGB) strafbar machen würde.

 

Anfrage Frau Sahlmann:

„Ist der Verwaltung bekannt, dass es eine neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gibt? Nach dieser Richtlinie kann man bis zum 31.03.2019 Anträge auf Förderung von bestimmten Maßnahmen zum Klimaschutz stellen, wie z. B. im Verkehrsbereich, regionale Verkehrssteuerung, Verkehr zu Schulen, Kitas usw.“

Antwort Herr Dr. Prüger: „Wir werden der Sache nachgehen.“

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Ende der öffentlichen Sitzung.