Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom Oktober 2018 wird bestätigt.

 

 

 

 

 

 


Herr Warnick gibt die Anmerkung, dass Herr Schöne, Ernst Basler & Partner Deutschland GmbH, für Fragen zur Verfügung steht.

 

Ø Herr Nieter nimmt ab 18:23 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Schöne erläutert den Kosten- und Finanzierungsplan anhand einer Präsentation. Diese Präsentation wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

Ø Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt ab 19:30 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin hat eine Frage zur unentgeltlichen Übertragung des Sportplatzes.

Wenn die Sportplatzfläche an einen anderen Käufer veräußert worden wäre, wären dann die Kosten in Höhe von 2,35 Mio. € als Einnahmen verbucht worden?

Herr Schöne berichtet dazu, dass es sich um zwei verschiedene Positionen handelt. Das eine ist die unentgeltliche Übertragung der Fläche und das andere sind die 1,35 Mio. €, die an die Gemeinde Kleinmachnow ausgezahlt werden. Davon wurden vor ca. 3-4 Jahren schon 350.000,00 € ausgezahlt. Eine Million Euro stehen nun noch aus. Wenn die Sportplatzfläche nun als Bauland verkauft werden könnte, würde eine Zusatzeinnahme in Höhe von 2,5 Mio. € möglich sein. Diese Kosten könnten dann zusätzlich für soziale Infrastruktur ausgezahlt werden bzw. das Defizit würde dann nicht bei 2 Mio. € liegen, sondern ein Plus von 500.000,00 €.

Herr Templin möchte nun von der Kämmerin wissen, ob die Investitionsmaßnahme Sportplatz, neben den Errichtungskosten, der Gemeinde darüber hinaus 2,35 Mio. € kostet.      

Dies verneint die Kämmerin. Die Forderungen würden reduziert werden. Das wäre dann nur eine buchhalterische Darstellung.

Herr Schöne ergänzt die Aussage dahingehend, dass das Eigentum von der P & E auf die Gemeinde übergeht. So wird das dann auch dargestellt.

Herr Harmsen möchte wissen, in welchem Jahr die Abschreibung vorgesehen ist. 

Laut Frau Braune ist das jetzt noch nicht vorgesehen.

Herr Harmsen fragt nochmals nach, da ja nun durch Beschluss der Gemeindevertretung bekannt ist, dass das Grundstück mit einem Sportplatz bebaut werden soll. Sobald ein solches Grundstück für andere sozialen Zwecke genutzt wird, müssten  50 %, gemäß KomHKV, abgewertet werden. Nochmals die Frage von Herrn Harmsen, in welchem Jahr die Abwertung vorgesehen ist.

Dazu teilt Frau Braune mit, dass die Abschreibung für das Jahr vorgesehen ist, wo die Übertragung tatsächlich stattfindet.

Herr Harmsen möchte wissen, wann die Übertragung vorgesehen ist.

Laut Frau Braune ist die Übertragung für das Jahr 2019 vorgesehen.

Auf die Frage von Herrn Harmsen, ob dies im Haushalt 2019 vorgesehen ist, teilt Frau Braune mit, dass dies im Jahresabschluss zu finden ist.

Herr Harmsen ist der Meinung, dass im Jahresabschluss nicht etwas rein kann, was vorher nicht im Haushalt geplant wurde.

Frau Braune informiert, dass für das Treuhandvermögen gesonderte Positionen nicht im Haushalt, sondern in der Bilanz ausgewiesen werden.            

Herr Harmsen ist der Meinung, sobald das Grundstück im Eigentum der Gemeinde und bekannt ist, dass es ein Sportplatz wird, muss eine Teilwertabschreibung in Höhe von 50 % gemacht werden.

Frau Braune führt aus, dass der Sportplatz mit seiner gesamten Ausstattung bereits im Haushaltsplan berücksichtigt ist. Nicht berücksichtigt ist die Übertragung des Grundstückes.

Herrn Harmsen teilt mit, dass dies zukünftig ein Aufwand ist, wenn sie eine Abwertung machen. Das ist ein Aktivtausch!

Herr Dr. Vosseler möchte wissen, ob das Grundstück schon mit dem tatsächlichen hohen Wert als Gewerbegrundstück zu buche steht.

Herr Schöne führt dazu aus, dass das Grundstück zum Anfangswert drin steht.     

Herr Warnick stellt klar, dass das Grundstück nicht zu den Konditionen übertragen wird, zu denen es eigentlich verkauft werden könnte.

Herr Harmsen findet seine Frage noch nicht ausreichend beantwortet. Deshalb möchte er nochmals wissen, wird die Gemeinde, nachdem das Grundstück auf die Gemeinde Kleinmachnow übertragen worden ist und zu welchem Preis auch immer, eine Teilwertabschreibung im Jahr 2019 machen müssen oder nicht.

Frau Braune wird dies nochmals prüfen und eine schriftliche Antwort geben.         

Herr Templin bittet ebenfalls um Beantwortung der Frage, ob die Abschreibungsbeträge auch zu den Investitionskosten, die bei Beginn der Investition voraussichtlich anfallen werden, dargestellt werden.

Herr Warnick nimmt diese Fragen in die Liste der offenen Festlegungen auf und Frau Braune wird diese schriftlich beantworten.

Frau Dettke möchte wissen, ob beim Vertrag mit dem RSV Sportverein, der den Sportplatz dann nutzen wird, auch drin steht, dass das Gelände der Gemeinde Kleinmachnow gehört?

Frau Braune teilt dazu mit, dass der RSV nur einen Nutzungsvertrag haben wird.

 

Herr Harmsen stellt fest, dass in den vorgelegten Unterlagen die Rede von diversen Kaufverträgen ist. Im Protokoll Nr. 20 vom 4. Mai 2017 wurde festgehalten, dass jeder Grundstücksvertrag durch die P & E auch im Finanzausschuss beraten und diskutiert wird. Dies ist nicht erfolgt und er möchte gern von der Verwaltung und vom Vorsitzenden des Finanzausschusses wissen, warum nicht.

Herr Warnick merkt an, dass geprüft werden muss, ob es seit dem Grundstücksverkäufe gegeben hat.

Herr Schöne berichtet, dass der Kaufvertrag mit Wacker Neuson Vertrieb Deutschland GmbH & Co. KG im Sommer 2018 und Drantmann im Dezember 2018 abgeschlossen wurden. Beide Verträge sind durch die Gemeindevertretung genehmigt worden. Aktuell steht die Genehmigung des Grundstückskaufvertrages mit Christburk Grundbesitz GmbH an.

 

Ø Herr Baumgraß nimmt ab 18:52 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Harmsen merkt kritisch an, dass keiner dieser Kaufverträge im Finanzausschuss behandelt wurde.

Herr Warnick äußert dazu, dass alle Kaufverträge im Aufsichtsrat der P & E, im Hauptausschuss und in der Gemeindevertretung behandelt wurden. Er sichert aber zu, dass er zukünftig, bei der Erstellung der Tagesordnung daran denken wird.

 

Frau Schwarzkopf informiert die Mitglieder des Finanzausschusses darüber, dass es einen Haushaltsrunderlass vom Land Brandenburg aus dem Dezember 2018 gibt. Darin steht, dass landeseigene Grundstücke den Kommunen übereignet werden können, wenn die Kommune vorhat, eine Kita oder eine Schule darauf zu bauen. In dem Gebiet der P & E gibt es landeseigene Grundstücke. Eventuell könnte an das Land Brandenburg diesbezüglich eine Anfrage gestellt werden.

Herr Tauscher fragt nach, ob dieser Runderlass der Verwaltung bekannt ist.

Frau Braune ist lediglich eine Pressemitteilung vom Ministerium, vom 12. Januar 2019, bekannt.

Frau Schwarzkopf wird gebeten, diesen Runderlass allen Mitgliedern des Finanzausschusses und Frau Braune per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Harmsen bittet ausdrücklich darum, die vorgetragene Präsentation als Anlage zum Protokoll zu geben, da es Abweichungen zur vorgelegten Drucksache gibt.    

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 002/19 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 002/19 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.