Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kleinmachnow (Zweitwohnungssteuersatzung – Anlage 2) wird beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 


Herr Warnick merkt zu diesem Thema an, dass sich der Finanzausschuss seit nunmehr 2 Jahren mit der Zweitwohnungssteuersatzung beschäftigt.

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Dr. Vosseler möchte zum § 6 (3) der vorgelegten Satzung wissen, ob es einen Mietspiegel für Kleinmachnow gibt. Er schlägt vor, in dieser Passage  das Wort „gegebenenfalls“ zu verwenden.

Die Frage, ob es einen aktuellen rechtsgültigen Mietspiegel für Kleinmachnow gibt, kann in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden.

Weiterhin merkt Herr Dr. Vosseler an, dass er die Formulierung im § 2 Abs. 5 Punkt 6 unglücklich gewählt findet. Er schlägt folgende Formulierung vor: „… Wohnungen, deren Inhaber ihre Hauptwohnungen in einer der unter Nr. 2 und Nr. 3 genannten Einrichtungen unterhalten,…“.   

Herr Templin schlägt vor, die Satzung eher in der Singular-Form zu formulieren. Eine Formulierung in Plural-Form macht aus seiner Sicht eher weniger Sinn. 

Herr Warnick fragt bei der Kämmerin nach, ob diese kleinen Änderungen bis zum Hauptausschuss eingearbeitet werden können.

Frau Braune versichert, dass dies nach interner Besprechung geklärt wird und eine geänderte Form bis zum Hauptausschuss vorgelegt wird.

Herr Templin bittet die Definition einer Wohnung, siehe § 2 (4), nochmals zu überprüfen.

Frau Schwarzkopf gibt den Hinweis, dass da nicht steht, „… über eine eigene Wasserversorgung verfügt.“

Für Herrn Tauscher fehlt in der Definition einer Wohnung (§ 2(4) auch die Heizung. Er bittet dies zu prüfen und gegebenenfalls um Ergänzung.

Herr Warnick macht darauf aufmerksam, dass die Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2019 in Kraft treten sollte. Dieser Termin ist ja nun verstrichen. Entweder muss jetzt „rückwirkend zum 01.01.2019“ geschrieben stehen oder alternativ „mit Bekanntmachung“ bzw. „mit dem Tag der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung“. Üblicherweise tritt eine Satzung mit Bekanntmachung in Kraft.

Frau Braune vertritt die Meinung, dass diese Satzung auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann.

Herr Warnick bittet die Verwaltung alle Änderungsvorschläge bis zum Hauptausschuss einzuarbeiten und dann eine angepasste Drucksache zur Beschlussfassung vorzulegen.       

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 004/19 mit den vorgenannten Änderungswünschen zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 004/19 mit den vorgenannten Änderungswünschen erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

Zum Hauptausschuss werden die Änderungen eingearbeitet und die Drucksache DS-Nr.: 004/19/1 vorgelegt.

 

Frau Dettke äußert den Wunsch, dass Herr Dr. Vosseler eine geänderte und beschlossene Drucksache erhält, da er maßgebend an Änderungsvorschlägen zu dieser Beschlussvorlage mitgewirkt hat.