Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Dr. Scholz:

Vorstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“. Konkret dürfen künftig nicht mehr bis zu VI Vollgeschosse und maximal 22,00 m Firsthöhe realisiert werden, sondern nur noch IV Vollgeschosse und maximal 16,00 m Firsthöhe. Entsprechend wurde die Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 1,4 verringert. Für die gestalterische Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss ist eine zusätzliche Textliche Festsetzung ergänzt worden.

Für das bereits bebaute südliche Grundstück erfolgte u.a. ein Neuzuschnitt der überbaubaren Grundstücksfläche.


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen