Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Dr. Scholz:

Maßgabe zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e „Nördlich Stahnsdorfer Damm“ im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung war es, einen Städtebaulichen Wettbewerb für das Wohnen unter Berücksichtigung des Schallschutzes durchzuführen. Der geplante lärmabschirmende Gebäuderiegel wird mit in den Bearbeitungsbereich des Wettbewerbs einbezogen. Auslober ist die gemeindeeigene P&E mbH.

 

Herr Klenk, BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH

erläutert den Stand der Wettbewerbsvorbereitung. Es soll ein einstufiger nichtoffener Wettbewerb ausgelobt werden, nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und der Vergabeverordnung (VgV), sowie mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Ausgewählt werden sollen maximal 6 Büros, davon zwei von der Gemeinde bzw. vom privaten Grundstückseigentümer gesetzte. Vier Teilnehmer werden unter den Bewerbern ausgelost. Das Verfahren ist bei der Architektenkammer Brandenburg angemeldet.

Es wird 3 Fachpreisrichter und 2 Sachpreisrichter geben. Die Fachpreisrichter werden Stadtplaner bzw. Architekten sein, Sachpreisrichter sind der Bürgermeister und eine vom privaten Eigentümer benannte Person.

Ziel ist es, einen Vorschlag für eine einheitliche, abgeschlossene städtebauliche Figur zu erhalten. Unter Berücksichtigung eines energieeffizienten Städtebaus sollen Lösungsvorschläge für den Emissionsschutz entwickelt werden. Die städtebauliche Figur soll in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen werden. Die bauliche Umsetzung wird dann beim Grundstückseigentümer liegen.

Zeitplan:

Der Teilnahmeaufruf wurde heute auf der Brandenburgischen Vergabeplattform online gestellt. Im April werden die Teilnehmer des Wettbewerbs aus den Bewerbungen ausgelost. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Mai sollen die Auslobungsunterlagen verteilt werden. Die Pläne werden bis 5. Juli 2019 einzureichen sein, das Preisgericht Anfang/Mitte September 2019 tagen.

Nach der Entscheidung des Preisgerichts kann der siegreiche Beitrag in den Gremien vorgestellt und parallel in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet werden. Der Entwurf soll dann etwa Anfang 2020 öffentlich ausgelegt werden.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird das Gebiet in zwei Schritten zu entwickeln sein, als erstes der Bau des lärmabschirmenden Gebäuderiegels, danach der Bau der Wohn- und/oder der Gewerbebebauung.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schramm, Frau Scheib, Herr Sahlmann, Herr Prof. Sommer, Herr Templin, Herr Krüger, Herr Dr. Braun

 

Diskussionspunkte:

-     Der Wettbewerb soll ergebnisoffen durchgeführt werden, ohne eine Festlegung auf Wohnnutzung und/oder Gewerbenutzung.

-     Der Bürgermeister sollte sich im Preisgericht bei der Abstimmung absichern, dass auch die Mehrheit der Fraktionen seine Position mitträgt. Das sollte in den Wettbewerbsunterlagen deutlich werden.

-     Anhand welcher Kriterien werden die anderen vier teilnehmenden Büros ausgewählt?

-     Wer bestimmt die Fachpreisrichter?

-     Es sollten nicht nur Architekturbüros aus der Region und dem engeren Umfeld zur Teilnahme aufgefordert werden, um auch einmal ganz neue Ideen zu bekommen.

-     Fachkundige und angesehene Preisrichter und attraktive Preisgelder sind wichtig für ein hohes Niveau der Beiträge.

-     Es sollte ein Schallgutachter in das Preisgericht aufgenommen werden, der das Gelände kennt und das vorliegende Gutachten.

 

Herr Ernsting/Frau Dr. Scholz:

-     Der Bürgermeister als Sachpreisrichter soll, wie schon beim Workshop Neue Hakeburg erfolgreich praktiziert, von einem Gremium aus Gemeindevertretern bzw. von Vertretern der Fraktionen beraten werden.

-     Das gesetzten zwei Büros wurden vom privaten Eigentümer vorgeschlagen bzw. seitens der Gemeinde aus einer Vorschlagsliste der BSM mbH ausgewählt. Die Gemeinde hat sich für das Büro „Teleinternetcafé Architektur und Urbanismus Krauth Kumberger Schmidt PartGmbB“ entschieden, der private Eigentümer für das Büro Gewers & Pudewil aus Berlin.

-     Die Auswahl/Auslosung erfolgt nur unter den Büros, die die vorgegebenen Kriterien erfüllen.

-     Die Auswahl des Preisgerichts erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bbg. Architektenkammer. Die Namen werden bis zur Auslobung feststehen. Von der Architektenkammer haben wir bereits einen Vorschlag erhalten. Die Gemeinde möchte im Preisgericht auch jemanden, der sich mit Kleinmachnower Gegebenheiten auskennt, bei der Architektenkammer gelistet ist und große Wettbewerbserfahrung hat. Als Dritten im Boot sieht die Gemeinde einen Landschaftsarchitekten, möglichst mit Kleinmachnow-Erfahrung.

-     Bei einer Erweiterung des Wettbewerbsgebietes würden die Kosten steigen, für eine Fläche, die der Gemeinde nicht gehört.

 

21:45 Uhr: Frau Scheib, Frau Dr. Bastian-Osthaus und Herr Wolschon verlassen den Bauausschuss. Es sind noch 4 Gemeindevertreter anwesend.